Rückzahlung Mietkaution?

6 Antworten

Der Vermieter kann einen Teil der Kaution bis zur Betriebskostenabrechnung 2023 einbehalten. Daher ist es unzulässig, dass er die Kaution vollständig zurückhält.

Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf zwei Drittel der Kaution sofort herauszugeben. Gerät der Vermieter in Verzug, solltest du eine gerichtliche Mahnung einleiten.

Genau besehen hat der Vermieter die Kaution abzurechnen. "DerVersorger hat die Nebenkostenabrechnung nicht übergebe"


Gerhart  27.09.2024, 10:58

Daran glaube ich nicht. Welche "Nebenkosten" sollte denn ein Versorger erstellen? z.B. Heizkosten 2023?

Bin mir ziemlich sicher das wir hier schon nicht mehr im Bereich des rechtlich richtigen handeln sind.

Aber dein Problem ist das du eigentlich wenig Optionen hast. Du nimmst es hin, oder du gehst den rechtlichen Weg Mahnungen gerichte und so weiter.

Du bist also so ungefähr im September 23 ausgezogen.

Für die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ja ein Jahr Zeit ab Ende der Abrechnungsperiode. Meist ist diese Periode dem Kalenderjahr gleuchgesetzt, sodass du die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12.2024 erhalten müsstest. Eine Ausnahme besteht tatsächlich: Es kann auch später sein, wenn den Vermieter keine Schuld für die Verzögerung trifft.

Du zahlst von dem Jahr natürlich trotzdem nur die Kosten, die in deiner Mietzeit angefallen sind

Soviel erstmal zum Thema Nebenkostenabrechnung.

Nun zum Thema Rückzahlung der Mietkaution: Gab es eine schriftliche Vereinbarung, bis wann diese zurück zu zahlen ist? Ansonsten gelten im Allgemeinen durchaus 6 Monate als zulässige Dauer für den Vermieter, um etwaigen von dir verursachte Schäden an der Wohnung auch nach deinem Auszug erkennen zu können.

Diese Zeit ist also schon lange abgelaufen. Die Rückzahlung der Kaution steht also eigentlich an. Der Vermieter gibt nun an, dass er das nicht tun möchte, weil die Nebenkostenabrechnung noch nicht vollständig ist. Und hier kommt der Knackpunkt: Der Vermieter liegt damit im Recht.

Aber: Er kann es sich nicht einfach machen und pauschal einfach alles einbehalten. Er darf nur das einbehalten, was plausibel an Nachzahlung von dir zu erwarten wäre. Und er muss dir das transparent nachweisen. Der Rest, also der unstrutige Betrag ist unverzüglich zu überweisen.

So. Und wie gehst du nun vor?

Setze einen formellen Brief auf. Inhalt ungefähr so:

"Sehr geehrter Vermieter,

trotz mehrfacher Bitte, weigern Sie sich weiterhin mir meine Mietkaution in Höhe von xxxx€ + ggf. angefallener Zinsen auszuhändigen. Als Grund geben sie an, dass die Nebenkostenabrechnung noch nicht vollständig vorliegt.

Diese Begründung ist nicht ausreichend. Meiner Ansicht nach besteht kein Grund anzunehmen, dass eine Nachzahlung von mir zu erwarten ist. (Als nächsten nun erläutern, wie du zu dieser Ansicht kommst, z. B. so). Die Bei Mietauszug abgelesenen Verbrauchzahlen lassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erkennen, dass der Verbrauch gesunken ist. Bereit im letzen Jahr hatte ich eine Erstattung der Nebenkosten erhalten. Gleiches ist daher für dieses Jahr zu erwarten. (Oder hast du es sogar schriftlich, dass dir dein Vermieter im August mitgeteilt hatte, dass er eine Rückzahlung an dich erwartet? In dem Fall hat er keinerlei Grund die Kaution weiter als Sicherheit einzubehalten. Sofort angemessene Frist zur vollständigen Rückzahlung setzen).

Ich bitte um transparente Darstellung, warum und in welcher Höhe sie eine Nachzahlung von mir erwarten. Sofern sie einen nachvollziehbaren Nachweis vorlegen, erkläre ich mich einverstanden, wenn sie diesen Teil der Kaution vorerst weiter einbehalten.

(Das nachfolgende ist nun besonders wichtig: Klare angemessene Fristen setzen) Ich fordere sie auf diesen Nachweis bis spätestens (Datum, dass ungefähr in 14 Tagen liegt hier eintragen) vorzulegen.

Des Weiteren fordere ich Sie auf den unstritigen Betrag der Kaution, oder sofern sie keine nachvollziehbare Kalkulation vorlegen konnten, auch den gesamten Betrag der Kaution, bis spätestens (hier ein Datum wählen, dass mindestens 7 Tage nach dem ersten liegt) zu überweisen.

Andernfalls sehe ich mich genötigt rechtliche Schritte einzuleiten. Ich weise darauf hin, dass dies zusätzliche Kosten für Sie bedeuten kann. Lassen Sie es in Ihrem eigenen Interesse also nicht soweit kommen.

Gerne können wir die Thematik auch persönlich oder telefonisch weiter besprechen um eine Lösung zu finden.

Freundliche Grüße

XY"

Den Brief dann per Einschreiben mit Rückantwort versenden. Vielleicht vorher nochmal als letzen Versuch ein freundliches sachliche Gespräch führen.

Und wenn spätestens nach dem Brief dabei nichts heraus kommt, Ernst machen und ab zum Mieterschutzbund oder Anwalt und notfalls auch vor Gericht klagen.


ArkadiGaidar 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:07

Danke für Ihre umfangreiche Hilfe. Das ist sehr, sehr gut von Dir

Für die NK-Abrechnung hat der Vermieter, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, noch bis 31.12.2024 Zeit. Solange darf er auch einen angemessenen Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

Ob 500 € angemessen sind sei mal dahingestellt.

Anhand der Verbrauchszahlen kannst Du nicht ermitteln ob Du Geld zurück bekommst. Dazu muß man auch die tatsächlichen Kosten kennen.

Außerdem haben nicht alle NK was mit Verbrauch zu tun. Eigentlich die wenigsten.

Waren auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei?

Warte noch bis längstens 31.12.2024; dann müsstest Du ja die Abrechnung in den Händen halten.

Dann weißt Du mehr, ob Du tatsächlich Guthaben hast oder die Kaution zur Nachzahlung verwendet wird.

So kurze Zeit vor Toresschluss würde ich die Pferde nun nicht scheu machen. Es sind doch nur noch max. 3 Monate.


ArkadiGaidar 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 12:09

Ich habe schon eine Abrechnung, dass ich 500 Euro Guthaben bei dieser Abrechnung habe. Die müssten mit der Kaution gezahlt werden. Danke für Deine Hilfe