was ist genau die miete?
was heißt „ mit der zahlung der miete sind sämtliche betriebs- und nebenkosten des vermieters einschließlich verbrauchskosten (insbesondere Strom, Heizung, wasser, reinigung der hausflure und keller, internet) abgegolten. Eine Betriebskostenrechnung erfolgt daher nicht.“ genau? Meine warmmiete inkl. internet wurde im vertrag angegeben. Werde ich den betrag monatlich zahlen müssen oder können extra kosten durch zu viel verwenden des stroms und wassers auftauchen?
3 Antworten
Im BGB § 560 (1)wird dargelegt, dass diese Form der Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag möglich ist. Und wenn NICHT vereinbart wurde die B-Kosten zu verändern, ist weder über die B-Kosten abzurechnen noch sie anzupassen. Dann würde der Mietvertrag bis zum Mietende unverändert Bestand haben.
Solch Mietvertrag nennt sich Pauschal- oder Inklusivmietvertrag. ABER es gibt noch die Heizkostenverordnung, nach der die Warmwasser- und Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Wenn du also möchtest, dass der Wärmeverbrauch abzurechnen ist, dann kannst du dich auf die HK-Verordnung berufen.
Freifahrtschein für den Mieter. Solche Verträge findet man selten, da sie schon so manchen Vermieter zum weinen gebracht haben.
ist wg? dann nur was im vertrag steht. wenns teurer wird weil sehr harter winter ist das problem des vermieters (dessen von wem du vertrag hast). in lauem winter wie dem letzten als es im november noch warm war, kann sich der vermieter freuen.
je nach dem was im vertrag steht. Aber ist wohl ein fester betrag. Wenn du arbeitslos bist muss es dir der vermieter fürs amt aufschlüsseln. Wie viel kaltmiete, heizkosten, NK
ne ist eine einzelwohnung