Wenn er sich außer mit den alten Griechen auch ein bisschen mit Logik beschäftigt hat, dann ist das hier ein wirklich schönes Geschenk. Es muss aber unbedingt die englische Version sein, weil der Sprachwitz in der deutschen Übersetzung teilweise verloren gegangen ist. (Das griechische Original könnte im Zweifel natürlich auch cool sein, falls er auch Neugriechisch wirklich kann.)

Vom selben Autor gibt es auch den etwas allgemeineren (und sehr guten) Roman "Uncle Petros", der vom Leben eines "normalen" Philosophen handelt: Einem stillen Genie, das unerkannt ein relativ gewöhnliches Leben lebt. Möglicherweise etwas, was Deinem Lehrer ganz subtil schmeicheln würde...
Das kannst Du gut und gerne auf Deutsch kaufen.

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Ich wäre da an Deiner Stelle vorsichtig.

In der bisherigen Verletzung der Ruhezeiten sehe ich keinen ausreichenden Grund, der eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigt, da dafür die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur regulären Kündigungsfrist unzumutbar sein müsste. (Das wäre z.B. bei sexueller Belästigung der Fall.)
Tatsächlich kannst Du aber ordentlich kündigen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du künftig die Ruhezeiten einhalten wirst. (Vgl. §626 BGB)

Zusätzlich kannst Du den Ruhezeitenverstoß anonym beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Sanktionen sind erheblich (sie gelten pro Mitarbeiter und Tag).
Auch hier ist aber äußerste Vorsicht angesagt:
Einen Whistleblower-Schutz genießt Du nur, wenn Du den Verstoß vorher wiederholt (und nachweisbar!) erfolglos intern angemahnt hast. Ansonsten darf Dich der Arbeitgeber wegen "zerrüttetem Vertrauen" außerordentlich kündigen, sogar wenn Deine Anzeige berechtigt war.

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Das Beste, was mir dazu einfällt ist:
Einfach akzeptierend beobachten und wieder weiter ziehen lassen.
Genauso, wie wenn Du Wolken am Himmel beobachtest.
Also eben genau nicht fragen: "Was könnte diese Wolke jetzt genau bedeuten?", / "Ist das ein Kopf oder ein Finger oder sonstwas?" / "Wie kommt es wohl, dass die Wolke genau so aussieht, wie sie aussieht?", sondern einfach nur still und ohne jede Deutung beobachten und weiter ziehen lassen.
Ich weiß, das klingt erstmal so leicht dahin gesagt. Aber mit der Zeit werden sie tatsächlich ziehen wie die Wolken. Und Dich genauso wenig bekümmern.

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Sag rechtzeitig ab.
Der meint vermutlich, dass Du eventuell Interesse hast, getauft zu werden.
Wenn Du vorher noch nie in einer orthodoxen Kirche warst, hast Du das wahrscheinlich sowieso nicht?
Dann lass ihn einfach in Ruhe und stiehl ihm nicht die Zeit.
Wenn doch, spricht nichts dagegen, eine Freundin mitzubringen.

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Den neuen AG musst Du nicht angeben.
Und dass Du den (anteiligen!) Resturlaub noch nimmst, ist auch üblich. Der alte AG wird (muss!) den auch gewähren, wenn es betrieblich möglich ist.
Falls nicht, muss er ihn Dir "abkaufen", Deine nicht gewährten Urlaubstage also wie zusätzlich gearbeitete Tage bezahlen.
(Auf das "Abkaufen" hast Du aber keinen Anspruch. Wenn Du Urlaub bekommen kannst, musst Du Urlaub nehmen.)

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Nein.
Alles wäre in thermischer Hinsicht ununterscheidbar.
Und es macht keinen Sinn, einen Begriff ("thermisch", "Temperatur") einzuführen für eine Kategorie, welche in keinerlei unterschiedlichen Ausprägungen vorkommt.

Analogie: Gäbe es nur zwei Dimensionen (Länge, Breite) = die "Höhe" wäre überall gleich, dann käme auch niemand auf die Idee, überhaupt einen Begriff von "Höhe" oder gar Raum zu entwickeln. Es gäbe keine Höhe (zumindest nicht im untersuchten Erfahrungsbereich = Universum).

Einwand gegen das Argument von Radioactiveman5:
Das Konzept von Strahlung gibt es auch nur, weil Strahlung eben nicht immer und überall gleich ist. Falls Hintergrundstahlung überall gleich ist, widerspricht das dem Konzept von Strahlung ebenso wenig wie der Umstand, dass die Siedetemperatur von Wasser überall gleich ist, dem Konzept der Temperatur widerspricht.

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a1) Anspruch auf Halbwaisenrente hast Du, wenn Dein Vater mindestens 60 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt dann etwa 10% dessen, was Dein Vater heute als Rente bekommen würde, wenn er noch am Leben wäre.
a2) Du benötigst die Sozialversicherungsnummer Deines Vaters sowie einen Nachweis der rechtlichen Vaterschaft (Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis, Adoptionsnachweis o.ä.)
b) Wenn Unterhaltsforderungen bislang nicht rechtswirksam geltend gemacht worden sind (weder gegen Deinen Vater, noch gegen seine Erben), handelt es sich -wie Du ja schon sehr richtig geschrieben hast- um "theoretische Schulden". Dazu Folgendes:
b1) Der Kindesunterhalt soll jeden Monat das wirtschaftliche Überleben und die Versorgung des Kindes sicherstellen und nicht zu einer Vermögensbildung führen. Deshalb sollten rückständigen Zahlungen des Unterhalts immer sehr zeitnah geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung ist regelmäßig nicht mehr möglich, wenn seit Entstehen des Anspruchs ein Jahr oder mehr vergangen ist.
b2) Ausnahmen sind nur in wenigen Extremfällen denkbar, z.B. wenn die Vatereigenschaft erst jetzt rechtskräftig festgestellt worden wäre oder wenn die Geltendmachung des Anspruchs in Ermangelung einer ladungsfähigen Anschrift (sowohl von Vater als auch dessen Erben) tatsächlich bis heute nicht hätte geltend gemacht werden können.

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Nein, Lohnfortzahlzung bis 30.11.2024 wird nur gewährt, falls ein Gericht rechtzeitig die außerordentliche und fristlose Kündigung für unwirksam erklärt (und die Kündigung bis dahin vom Arbeitnehmer nicht stillschgweigend akzeptiert worden ist).

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Tochter verzeiht mir nicht seit 20 Jahren?

Tausend Entschuldigungen haben nichts gebracht, vorhin war sie hier, wir haben nicht mehr so viel Kontakt und diese eine Nacht steht immer noch zwischen uns. Es ist 20 Jahre her und ich frage mich wie es sein kann dass ein Kind der eigenen Mutter nicht verzeiht.

Ich versuche mal zu erklären was passiert ist. Sie war damals 16 und wir hatten eine harte finanzielle Situation. Handys waren noch nicht so selbstverständlich wie jetzt. Wir hatten ein Haustelefon, das ich aus Kostengründen abgemeldet hatte. Sie protestierte. Ein paar Wochen später wurde sie nachts krank, sagte sie. Fieber und sie hätte Herzrasen. Ich dachte sie übertreibt. Sie wollte dass ich um 2 Uhr nachts einen Krankenwagen hole, irgendwie und ich sagte ihr sie soll bitte versuchen zu schlafen. Ich war müde und habe die Situation falsch eingeschätzt. Es ging dann auch ohne Krankenwagen und am anderen Tag ist sie zum Arzt gegangen, hatte einen schweren Infekt, der aber nach zwei Wochen weg war.

Sie machte mir größte Vorwürfe, ich hätte sie im Stich gelassen, sie habe Todesangst gehabt und ich hätte Hilfe verweigert. Seit dem wurde alles anders zwischen uns.

Sie ging einen Monat später auch für 6 Wochen freiwillig in eine Jugendwohngruppe. Kam wieder und war total verändert. Sagte mir, sie werde mir niemals verzeihen. Und das hat sie auch nicht getan, bis heute. Ich habe alles versucht, mich tausend Mal erklärt, entschuldigt. Ich lebe täglich mit der Angst dass sie den Kontakt komplett zu mir abbricht.

Hat einer einen Rat?

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Du willst was haben (Verzeihung) und die andere Person ist nicht bereit, Dir das zu geben.
Sowas kommt vor im Leben.
Es gehört ein Stück weit zum Erwachsen werden, zu lernen, damit zu leben.
Ich wünsche Dir, dass Dir das irgendwann gelingen wird.

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Auch Deine Tochter musste lernen, dass sie nicht immer alles bekommt, was sie sich wünscht. (Vermutlich hat sie sich damals ganz sehnlichst gewünscht, dass ihr die Mama die Art von Unterstützung gibt, die sie sich damals in ihrer Todesangst gewünscht hat. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum, ob ihr Wunsch // Deine Entscheidung gerechtfertigt oder gar richtig war. Sowas wird man ganz objektiv ohnehin nicht sagen können. In ihrem Empfinden ist damals wohl ein Grundvertrauen (oder Weltbild?) irreparabel kaputt gegangen wie "Mama ist immer für mich da." / "Solange Mama da ist, kann mir nichts passieren." / "Meine Mama macht nie (große) Fehler." / etc.)
Nun, das gehört auch zum Erwachsen werden.
Wie sie heute damit umgeht, ist ihre Sache.
Und es ist Deine Sache, wie Du mit Ihrer Art damit umzugehen umgehst.

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Verzeihung jedenfalls ist nicht einforderbar. Bestenfalls wird sie geschenkt.
Leichter fällt das ggf., nachdem echte Wiedergutmachung geleistet worden ist.
Hast Du eine Idee, welche Art von Wiedergutmachung Du leisten könntest, damit sie Dir wieder mehr vertrauen kann? Ggf. solltest Du sie fragen.

Aber lerne trotzdem, zur Not auch ohne Verzeihung zu leben und Dich dennoch zu achten.
Und leiste die Wiedergutmachung nur, wenn Du das wirklich von Herzen willst, also um Deinetwillen.

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Kessie hat dazu ja schon umfassend geantwortet.

Ich möchte nur einen einzigen Aspekt hinzufügen:
a) Du kannst natürlich die nächsten Jahre versuchen, bei den Eltern zu bleiben und nebenher 520€ zu verdienen. Davon kann man leben und muss auch nichts abgeben. Zumindest nicht, solange Du den Ämtern klar machst, dass Du nicht mehr als ca. 1200€ beitragen kannst, sei es wegen Ausbildung, Krankheit, Sucht, mangelnden Zusagen etc.
b) Das Kind hat mindestens so lange Unterhaltsanspruch bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn es mit 18 erst mal ein paar Jahre bei Mama bleibt und dann irgendwann eine Ausbildung anfängt, wieder abbricht, ein bissl rumjobbt und schließlich vielleicht sogar Abi nachmacht und studiert, kann das locker dauern, bis Du 45 oder gar 50 bist. Wie gesagt, solange Du selber bis dahin nie mehr als 1200 verdienst, musst Du nichts abdrücken.
Anschließend wirst Du aber kaum mehr was finden, was spürbar besser bezahlt ist.
Wie attraktiv Du unter diesen Bedingungen für die Damenwelt bist, muss ich Dir nicht extra sagen.
c) Je früher Du anfängst, einen guten Beruf zu lernen und erfolgreich auszuüben, desto früher wirst Du gut genug verdienen, dass Du zwar einen Teil davon abgeben musst, Dir aber trotzdem spürbar mehr als 1200 übrig bleiben. Das wird Deinem Selbstwertgefühl und Deiner Lebensfreude (sehr wahrscheinlich) förderlicher sein als die Option b).

(Sorry für die deutlichen Worte. Ich bin halt ehrlich darüber erschrocken, dass Du oben nur an die nächsten 2-3 Jahre gedacht hast.)

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"In der Puppenecke verbringt Greta auch ihre Zeit."
-> Das "auch" macht nur Sinn, wenn Greta in der Puppenecke noch etwas anderes (außer ihrer Zeit) verbringt.
-> Falls gemeint ist, dass Greta ihre Zeit nicht nur in der Puppenecke verbringt, sondern auch an (mindestens einem) einem anderen ORT, würde man sagen "Auch in der Puppenecke verbringt Greta ihre Zeit."

"Dort macht sie mit Stela Rollenspiele, zu Themen, wie Familie."
-> "Dort macht sie .. Rollenspiele." ist an sich schon ein vollständiger Satz.
Es gibt daher zwei Möglichkeiten:
Wenn die Satzergänzung (in der das Satzobjekt "Rollenspiele" näher präzisiert wird) mit Komma abgegrenzt wird, bringt das zum Ausdruck, dass die Hauptaussage des Satzes ist, dass sie Rollenspiele macht (und das Thema nur ergänzend berichtet wird).
Wenn die Satzergänzung (in der das Satzobjekt "Rollenspiele" näher präzisiert wird) nicht mit Komma abgegrenzt wird, bringt das zum Ausdruck, dass Rollenspiel und Gegenstand des Rollenspiels für die Satzaussage gleich wichtig sind.

Das Komma zwischen "Themen" und "wie Familie" ist in jedem Fall überflüssig und falsch. (Dass die Rollenspiele irgendein Thema haben, versteht sich von selbst. Auch stilistisch kann die Sache mit dem Thema also ersatzlos entfallen. Ich fände ich es schöner, den Ausdruck "Themen wie Familie" zu ersetzen durch "Familienthemen".)

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Ja, solltest schon (aber nur ganz knapp) reinschreiben.
Sonst bekommst Du vielleicht gar nicht die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.

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Anwalt kostet Geld.
Akteneinsicht bekommst Du i.d.R. auch ohne Anwalt.
Dann siehst Du, was Dir genau vorgeworfen wird und was die Zeugen sagen.
Erst danach solltest Du überlegen, wie Du weiter vorgehst:
Wenn Du die Aussagen der Zeugen nicht als kompletten Bullshit widerlegen kannst, solltest Du überlegen, ob Du einer Geldstrafe zustimmst. Oft lässt sich die Staatsanwaltschaft auf 60-70% der ursprünglichen Forderung herunterhandeln, falls man auf das Strafverfahren verzichtet. Unterm Strich ist das i.d.R. günstiger als ein per Vergleich beendetes Verfahren mit Anwalt.

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Das hat mit Deutschen nichts zu tun, sondern ist auf der ganzen Welt gleich:
Wenn ein Franzose / Nigerianer / Grönländer / Inder / Israeli / Indianer nach
Nigeria / Grönland / Indien / Israel / Frankreich zieht, wird der ganz automatisch ein
Nigerianer / Grönländer / Inder / Israeli / Franzose und alle, die das nicht so sehen, sind Nationalisten.
Außer natürlich den Betreffenden selber. Die dürfen sich freilich weiterhin als Franzosen / Grönländer / ... / etc. sehen + bezeichnen + dafür auch nicht schräg angeschaut werden.

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1) Tod = Ende von Leben
2) nach Tod = nach Ende von Leben
------------------
=> was auch immer, per Definition jedenfalls kein Weiterleben

p.s.:
Wie dick ist ein Wollfaden nach seinem Ende?
Und welche Farbe hat er "dort"?
Kann man Pullover daraus stricken? Oder nur Socken (zur Strafe, falls er vor seinem Ende nicht nice war)?

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1) Tod = Lebensende
2) nach Tod = nach Lebensende
--------------
=> was auch immer, jedenfalls kein Weiterleben, da Leben ja schon vorbei

p.s.:
Wer etwas anderes behauptet, der kann ebenso konkret auch die Frage beantworten, wie dick ein Wollfaden denn nach seinem Ende ist, welche Farbe er "dort" hat, wie er schmeckt etc.
Und natürlich auch: Welche Sorte Pullover man daraus macht und wer die dann anzieht - oder ob vielleicht doch eher Socken oder Schals daraus entstehen?

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