Gründe für fristlose Kündigung seitens Arbeitnehmer?
Hallo wollte fragen ob das Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmer wären.
- Ruhezeiten werden nicht eingehalten. (. Abends bis 20:30 Uhr am nächsten Morgen um 06:00 Uhr anfangen und das mehrfach pro Woche )
- Arbeitszeiten von 06:00 Uhr bis teilweise 16:30 Uhr oder länger in der Regel bei früh von 06:00 Uhr bis ca. 14:30 ( 15:00 ) Uhr ( Teilzeitkraft mit 30h/w )
- genaue Arbeitseinsätze werden erst 2-3 Tage vorher bekannt gegeben man weiß zwar schon Wochen vorher Bescheid ob früh oder spät aber nicht genau von wann bis wann.
- pläne werden auch kurzfristig ohne Zustimmung geändert.
- Man arbeitet eigentlich trotz Teilzeit als Vollzeit wird aber Teilzeit bezahlt
- pdl zeigt sich nicht ersichtlich.
p.s. es handelt sich um mobile Pflege
und Überstunden sind im Arbeitsvertrag verankert.
danke
wieviel Überstunden machst du und wieviel Überstunden sind im Vertrag verankert ?
Im Vertrag ist keine genaue Angabe in der Regel sind es zurzeit zwischen 10-12 mal mehr mal weniger pro Woche
5 Antworten
Das ist arbeitsrechtlich alles nicht sauber, aber für eine fristlose Kündigung reicht es trotzdem nicht.
Ich wäre da an Deiner Stelle vorsichtig.
In der bisherigen Verletzung der Ruhezeiten sehe ich keinen ausreichenden Grund, der eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigt, da dafür die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur regulären Kündigungsfrist unzumutbar sein müsste. (Das wäre z.B. bei sexueller Belästigung der Fall.)
Tatsächlich kannst Du aber ordentlich kündigen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du künftig die Ruhezeiten einhalten wirst. (Vgl. §626 BGB)
Zusätzlich kannst Du den Ruhezeitenverstoß anonym beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Sanktionen sind erheblich (sie gelten pro Mitarbeiter und Tag).
Auch hier ist aber äußerste Vorsicht angesagt:
Einen Whistleblower-Schutz genießt Du nur, wenn Du den Verstoß vorher wiederholt (und nachweisbar!) erfolglos intern angemahnt hast. Ansonsten darf Dich der Arbeitgeber wegen "zerrüttetem Vertrauen" außerordentlich kündigen, sogar wenn Deine Anzeige berechtigt war.
Das ist alles nix für fristlos, kündige doch fristgerecht - das passt zu deinen Problemen und dann hast du Zeit dir was neues zu suchen.
Nichts davon.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vorkommnissen möglich, die es unmöglich machen, weiterhin auf Vertrauensebene zusammenzuarbeiten.
Sowas wie z.B. Gewaltanwendung oder Diebstahl des einen gegenüber dem anderen.
Meiner Meinung nach Nein.
Mißstände papierschriftlich monieren.