Ich bin gesetzlich versichert und lasse mir gerade einen Stiftzahn machen. War gestern zum ersten Termin. Danach fragte mich die Zahnarzthelferin, ob ich meinen Eigenanteil (bin gesetzlich versichtert) nach dem nächsten (und letzten) Termin mit Karte bezahlen möchte - so nach dem Motto, wenn nicht, müsste ich die 330 Euro in bar mitbringen. Muss ich den Eigenanteil wirklich sofort bezahlen? Meine Kollegen, die bei anderen Zahnärzten sind, haben eine Rechnung bekommen und konnten den Betrag überweisen. Meine eine Kollegin hatte dafür sogar so viel Zeit, dass sie vorher noch den Zuschuss bei ihrer privaten Zusatzversicherung beantragen konnte - sie hat nach Erhalt des Zuschusses überwiesen. Meine Mutter kennt die Zahnarzthelferin näher und weiß, dass sie dort dazu angehalten sind, dass Geld sofort in bar einzunehmen. Ich will mich ja nicht vorm Bezahlen drücken, ich finde aber einfach einen solchen Umgang nicht schön (vor allem, wenn man nicht dazu verpflichtet wäre, sofort zu bezahlen). Gibt es gesetzliche Vorschriften dafür, wann so eine Rechnung bezahlt werden muss? Muss ich den Eigenanteil wirklich sofort in bar bzw. mit Karte bezahlen?
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