War das Verhalten der Polizei gegenüber mir hier in Ordnung?

Vorne weg: Ich habe in meinem Führungszeugnis keine Einträge und bin somit also noch nie polizeilich aufgefallen.

Vorgestern klingelte es um 22:00 plötzlich an meiner Tür. Ich war schon fast am schlafen nach einem anstrengenden Tag und hatte wenig Interesse um diese Uhrzeit wenn es stockdunkel ist jemanden aufzumachen, was ja denke ich verständlich ist. Den Polizisten war das aber herzlich egal , sie haben richtig angefangen sturmzuklingeln und ich übertreibe nicht wenn ich sage sie haben mindestens 20 mal geklingelt , und das nicht nur bei mir sondern auch bei meinem Nachbar mit demselben Namen ( Großes Haus mit diversen Mietwohnungen). Ich dachte schon , das gleich meine Wohnung gestürmt wird so kam es mir vor. Ich habe dann schließlich aufgemacht und dann standen ein junger und etwas älterer Polizist vor mir. Der Junge hat das ganze Wort übernommen, der Ältere stand nur da. Ohne mir zu sagen, worum es geht , wurde erstmal nach Ausweis und Führerschein gefragt . Auf meine Frage hin erzählte er mir dann von einem Blitzer, der laut dem Polizisten seiner Aussage „ nix wildes“ ist ( 21 km/h zu schnell außerorts ,keine Probezeit mehr). Er machte mir immer weiter Druck, indem er sagte: „das sind ja eindeutig sie , holen sie ihre Brille dann müssen wir ein Foto von Ihnen machen“. Ich war so geschockt von der ganzen Situation, dass ich alles habe mit mir machen lassen. Ich sollte die Tür weit aufmachen und im Flur mich hinstellen für ein Foto. Ich kann mir nicht vorstellen, das sowas ohne meine Zustimmung rechtens ist. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich den Anhörungsbogen ignoriert habe, da man dazu nicht verpflichtet ist, was ja auch stimmt . Er stimmte dem zu , aber meinte ich hätte normal nen Bußgeldbescheid bekommen müssen. Aber das stimmt halt leider nicht, ich habe nie einen erhalten. Letztendlich hab ich dann alles zugegeben da das Foto auch leider einfach zu gut war und ich keinerlei Rechtsschutz habe und weil ich einfach völlig überfordert war mit der einschüchternden Art des Polizisten. Dem Blitzer werd ich also bezahlen müssen, aber ich bin der Meinung , dass dieser Auftritt alles andere als rechtens war ( Das penetrante Klingeln, das Foto, Tür weit aufmachen ) . Liege ich da richtig? Zu allem hinzu kommt, dass das ganze Haus das mitbekommen hat und was denken die jetzt von mir? Mich macht das einfach sauer …

Polizei, Polizeirecht
Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

Berlin, Polizei, Recht, Einstellungen, Polizeirecht, verwaltungsrecht, Ablehnungsbescheid, Polizei Berlin, Polizei Auswahlverfahren
Ist es eigentlich Freiheitsberaubung wenn man in Handschellen abgeführt wird?

Ist es eigentlich Freiheitsberaubung wenn man in Handschellen abgeführt wird? und jemand wird in die Geschlossene gegen seinen Willen mitgenommen wenn keine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Das Landratsamt sagt jetzt, dass ich freiwillig mitgegangen wäre. Also stimmt doch hier was nicht. Wer lässt sich schon freiwillig in Handschellen abführen. Eine vorherige Aufforderung das LRA zu verlassen, hat auch nicht stattgefunden. Das wäre ja das mindeste, dass man sagt, dass man das LRA verlassen soll und dann kann man mit Polizei holen. Aber einfach so Polizei holen und dann mich noch beschuldigen dass in Bielefeld ein Unfall passiert sei und diesen Unfall auch noch verwechseln mit einem Unfall aus Karlsruhe von 2007 und außerdem war ich an diesem auch nicht schuld, das geht mir entscheiden zu weit. Ich musste jetzt ein medizinisch psychologisches Gutachten machen, damit mir die den Führerschein nicht nehmen und musste das selbst bezahlen. Der Arzt hat natürlich reingeschrieben, dass es hier überhaupt keinen Unfall gegeben hat und dass ich in keinster Weise krank bin. Jetzt schiebt das LRA die schuld auf die Stadt. Sie wäre die örtliche Polizeibehörde gewesen und die Polizei welche mir die Schulter verletzte schiebt auch die Schuld auf die Stadt. Der einsatzführende Polizist hat man versetzt. Man hat mich stundenlang in den Polizeikeller eingesperrt und gesagt dass gleich ein Arzt komme. Es kam jedoch niemand. Nach ca. 3 Stunden einsperren brachte mich dann in die Geschlossene, da angeblich das Gesundheitsamt für eine Untersuchung am Freitagmittag geschlossen hatte. Dann hätte man aber auch zu jedem anderen Arzt/Psychiater gehen können. Und mich dann nicht noch in eine Geschlossen einzuweisen. Ich habe Beschwerde eingelegt und bekam jetzt Post vom Amtsgericht, das schreibt dass eine Unterbringung nach §5 UBG rechtswidrig war. Es hätte allerhöchstens eine Unterbringung nach §4 UBG stattfinden dürfen, da eine Untersuchung so schonend wie möglich hätte ablaufen müssen. Von der Stadt wird geschrieben da zu erwarten gewesen wäre dass ich nicht aufs Gesundheitsamt gegangen wäre, wäre dies rechtmäßig. Ich wurde ja nicht einmal gefragt ob ich aufs Gesundheitsamt gehe - geht's noch. Der Richter schreibt, dass eine Anhörung hätte stattfinden müssen und dass dies das höchste recht jedes Einzelnen ist. Dass es zu erwarten ist, dass ich dort nicht hingehe reiche nicht aus, so das Gericht. Wer ist jetzt der Hauptschuldige? Das LRA, die Stadt oder die Polizei? Wo ist der Unterschied zwischen §4 UBG und §5 UBG? Gegen wen und auf was kann ich klagen? Wegen meiner Schulter kann ich schon seit einem halben Jahr nicht mehr arbeiten, welche mir die Polizei verletzte als sie mich in den Keller einsperrten.

Polizei, Recht, Behörden, Polizeirecht, Unterbringung