Wenn ich mit meinem Auto von der Polizei angehalten werde und die einen Alkohol- bzw Drogenschnelltest verlangen, kann ich diesen ja ablehnen und werde wahrscheinlich mit aufs Revier zur blutentnahme mitgenommen werde. Wenn jetzt die Blutabnahme angeordnet wird und der test auf Alkohol und drogen negativ ausfällt, kann ich dann die Polizei anzeigen, wegen Körperverletzun (wegen der Blutentnahme) und wegen Freiheitsberaubung (wegen der unfreiwilligen fahrt zum Revier)?
Im endeffekt hat es ja dann keinen Grund für eine Blutabnahme und fahrt zum revier gegeben. Es kann ja nicht sein das der grund die Verweigerung des ersten Tests ist, zumal ich ja das recht auf verweigerung habe.
Oder müsste man, wenn einem sowas passiert, bis in die oberste gerichtliche Instanz gehen um wiedergutmachung zu erhalten?