Kollektiv-Strafen gemäss Gesetz in der Schweiz?

Hallo, wir haben heute in der Schule eine neue Sitzordnung gemacht. Die Lehererin hat uns netterweise die Freiheit gelassen, dass wir sie selber machen dürfen, solange es keine Stretigkeiten gab. Ist für uns alle gut rausgekommen, ich habe sogar ein Einzelpult. Soweit so gut, alle Happy :D Dann kam sie jedoch mit der Bedingung, wenn jemand eine Unordnung hat oder zu viel Schwatzt, dass sie dann die Sitzordnung aufstellt. (Sozusagen bestraft sie uns alle, nur wenn jemand die Regeln verstosst) Wie ich unsere Klasse kenne, könnte dies schnell einmal der Fall sein. Ich möchte mein Einzelpult nicht verlieren, daher will ich vorbereitet sein. Ist es also (Ich meine es ernst) gesetzlich verboten in Staatlichen Einrichtungen (wie der Schule), und vorallem in der Schweiz, Kollektivstrafen auszuüben? Ich habe im Internet bereits gestöbert, bin etwas unsicher, manche sagen ja, und manche nein. Fals ihr antworten habt, ich verzichte auf Folgende oder Ähnliche: "Das stärkt doch den Klassengeist" (Noob-Antwort, im Ernst)", "Der Lehrer hat sicher Recht", "Ist nicht so schlimm, wegen deinem Pult", "Unnötige Frage" , ... usw. Und ich bin absolut gegen jegliche Kollektiv-Strafen (Ich sehe eine Strafe nie als Kollektiv-Strafe, auch wenn alle schuldig sind und die Strafe absitzen müssen, dann sehe ich es eine Strafe für jeden alleine an)

Danke im voraus

Schule, Schweiz, Gesetz, Lehrer, Strafe, Kollektivstrafe
Muss eine gesamte Klasse eine Klausur wiederholen, weil nicht zu Identifizierende betrogen haben?

Guten Tag an die Community! Dies ist meine erste Frage hier. Ich hoffe, dass diese eindeutig beantwortet werden kann. Bitte nehmt euch die Zeit, auch, wenn der Text sehr lang ist

An unserer Schule wurde eine Biologie-Klausur geschrieben (Oberstufe 11. Klasse Abitur). Es wurde vergessen von allen Schülern die Handys einzusammeln. Dies ist normalerweise üblich, wurde an diesem Tag aber nicht gemacht. Während der 3-stündigen Klausur gingen 12 von 20 Schülern auf die Toilette. Nach der Klausur stellte sich heraus, dass einige Schüler bei ihrem Gang zur Toilette gegoogelt und somit betrogen haben sollen. Dass dies aufgrund des schlechten Internets auf der Toilette gar nicht bis kaum möglich ist, spielt dabei wohl keine Rolle. Nachdem dies die Runde gemacht hatte, beschwerten sich Eltern eines Kindes bei der Schulleitung, da diese ihr eigenes Kind wohl benachteiligt sahen. Die Schulleitung und unser Biologie-Lehrer beschlossen daraufhin, dass alle, die auf der Toilette waren, die Klausur nachschreiben MÜSSEN und alle, die nicht auf der Toilette waren, die Klausur nachschreiben KÖNNEN.

Dies ist auch meine erste Frage: Ist dieser Vorgang der Schulleitung erlaubt?

Es wurde dann ein Nachschreibetermin festgelegt. Einen Tag vor diesem Termin fragte der Lehrer, wer nicht mitschreibt. Ich habe mich gemeldet, obwohl ich auf Toilette war, da ich den Vorgang der Schulleitung als rechtswidrig empfand. Keine Reaktion des Lehrers (obwohl dieser genau wusste, dass ich eigentlich nachschreiben müsste, da ich einer derjenigen war, der sich am meisten beschwert hat). Meine Lehrerin (ja, es ist eine Frau) mag mich nicht. Ich weiß nicht warum, ich bin in jedem Fach zweitellig (10 Punkte, da entspricht einer 2-) außer in den Fächern bei diesem Lehrer. Aber okay, auch das ist Nebensache. Jedenfalls bin ich zum Nachschreibetermin nicht erschienen. Eine Stunde später hatte ich Geografie mit dieser Lehrerin. Ganz verwunder fragte sie mich:„*****, du bist hier? Warum hast du denn die Klausur nicht nachgeschrieben?" Nach einem schon sehr aufbrausenden Dialog sagte sie am Ende, dass ich die Klausur dann morgen nachschreiben müsse. Ich verweigerte mich weiterhin. Als dann meine Eltern zum zweiten Mal wegen diesem Thema in der Schule anriefen, legte die Schulleitung fest, dass meine Klausur mit 0 Punkten bewertet wird (meine erste Klausur hatte immerhin 9 Punkte).

Zusammenhängend mit der ersten Frage also meine zweite: Dürfen die mir einfach 0 Punkte einschreiben? (ganz simpel ausgedrückt)

Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich bin normalerweise ein sehr guter Schüler und strebe ein entsprechenes Abitur an. Und diese beiden Personen verbauen mir es Stück für Stück. Was soll soll ich nur tun?

Mit freundlichen Grüßen

P.s.: ich habe wirklich nicht geschummelt #Ungerechtigkeit

Schule, Betrug, Abitur, Klausur, Lehrer, Kollektivstrafe
Vorschlag was man gegen eine Kollektivstrafe in der Schule tun kann?

Ich gehe in die 9. Klasse einer gesamtsschule und normalerweise dürfen wir in den Pausen in unseren Klassenräumen drinnen bleiben, da es draußen gerade sehr kalt ist.

Ein paar Leute aus dem Jahrgang (5-10, die herausstehen) benehmen sich in den Räumen und Fluren absolut daneben indem sie sehr laut sind, alle möglichen Sachen rumwerfen und nicht auf ihr Umfeld und andere Schüler*innen achten. Weil diese Leute sich nicht an die Regeln halten wurden die Pausen jetzt für alle gesperrt und wir werden jetzt wie 5. klässler behandelt, da es manchen Personen an Verantwortungsbewusstsein fehlt.
Ab heute müssen wir uns auch wieder in einer Zweierreihe aufstellen und von den Lehrern abholen lassen, was ich und viele andere sehr nervig für 9.Klässler finden.
Die Schulleitung sagt, dass wir Vorschläge machen können, wie man diese Situation lösen kann, ansonsten müssen wir weiterhin alle Regeln der 5er befolgen.
Hat jemand vielleicht einen guten Vorschlag oder eine Regeln mit der das klappen könnte?

Eigentlich kriegen die Personen, die stören ein Pausenverbot aber meistens wird sich daran einfach nicht gehalten und die meisten Lehrer interessiert es irgendwie auch nicht.
Ich finde es aber nicht gut, dass dann der ganze Jahrgang darunter leidet, dass sich 5-10 Personen nicht benehmen können.

Ich wäre dankbar für gute Vorschläge

Schule, Schulhilfe, weiterführende Schule, Bestrafung, Kollektivstrafe
Rechtsfrage: Totales Handyverbot an Schule und einsammeln aller Handys, Rucksackkontrolle und Kollektivstrafen, welche Rechtsgrundlage gäbe es?

Vorweg: ja ich weiß es ist ein Laien-kollektiv hier aber ich brauche Faktengestützte und sichere Antworten und keine Schulhofweisheiten von 12jährigen Möchtegern-anwälten.

Eine Freundin von mir berichtet, dass an ihrer Schule alle Handys noch vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden müssen. Diese werden anschließend nicht einmal sicher verwahrt. Sieht man ihr Handy in ihrer Hosentasche wird es ihr abgenommen, egal ob eingeschaltet oder nicht. Ist dort an der Schule eine Schultasche geöffnet, entfernen Lehrer gerne Sachen, die sie nicht gut finden: Tabak, Handys, MP3-Player oder was auch immer den Lehrern nicht gefällt.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Das Schulgesetz in NRW gibt nur her, dass im Falle einer Störung im Unterricht oder präventiv vor schriftlichen Tests,Klausuren etc. sowie mündl. Prüfungen und dem Sportunterricht solch Einsammlungen legitim sind.

Dieses absolute Handyverbot ist auch nur eingeführt worden nachdem eine Schülerin Fehlverhalten aufwies und man damit präventiv agieren wollte. Ist das nicht eine Bestrafung des Kollektivs?

Ich habe selbst das Schulgesetz NRW angesehen (der Fall ist aus NRW) und ab §53 nichts dazu gefunden was mir eine sichere Antwort verspricht

Ich wüsste gern wie ich dazu stehen sollte! LG

Schule, Rechtsanwalt, Recht, Handyverbot, Nordrhein-Westfalen, Kollektivstrafe
Ist es eine Kollektivstrafe, wenn...?

im Sportunterricht zwei Wähler der Jungs-Teams nicht fähig sind, zwei gleichstarke Teams zu bilden und der Sportlehrer alle Jungs zum abschreiben verdonnert, obwohl nur die wählenden Schüler schuld daran sind?

Wenn ja, ich las mir mal das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 260)

durch.

Warum steht bei §47 dass dieser aufgehoben wurde?

Eigentlich müsste dort doch folgendes Stehen:

Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.

(1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.

(2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.

(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

(4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.

Seit wann ist dies so, und ist es noch eine Straftat Kollektivstrafen zu verhängen?

Mit freundlichen Grüßen, D1sc0rd

Sport, Schule, Unterricht, Rechte, Gesetz, Jura, juristisch, Lehrer, Kollektivstrafe
Frage an Rechtsexperten Kollektivstrafe?

Hallo, erstmal zum Thema es klingt im ersten Moment lächerlich doch hat es schwerwiegende Konsequenzen wenn ich jetzt nicht Handel. Erstmal zum Thema. Vor 1 Woche im Ethik Unterricht meinten 3 Schüler in der ersten Reihe mit Papiersnipseln rum werfen zu müssen. Nun hat die Lehrerin die Stunde beendet und alle sind zur Tür gelaufen. Sie sagte in die Klasse niemand geht raus bis die Papierschnipsel aufgehoben sind. In meinen Augen verletzte sie ganz klar meine Rechte indem sie 1. eine Kollektivstrafe verhängen hat 2. mein Recht auf Erholung in den Pausen beschnitten(die Pausen sind schon sehr kurz dazu kommt das ich Diabetiker bin und die Pausen nutzen muss um meinen Blutzucker einzustellen) dann soll man sich noch auf die nächste Stunde vorbereiten und vielleicht noch aufs Klo. Zeigt mir eine Person die das in 5 Minuten ohne Stress schafft(wovon 3 Minuten für ne Kollektivstrafe drauf gehen können grob kalkuliert) also habe ich ihr in einem gehobenen Ton vermittelt das dies eine Kollektivstrafe ist und ich jetzt raus gehe was ich dann auch getan habe(2 weitere sind schon vorher rausgerannt die nichts davon wussten). Nun dachte ich lass es mal weiter laufen. 2 Tage später hatten wir Englisch mit unserer Kassenleiterin die dann im Unterricht erst die beiden zur Rede stellte. Sie meinte was ihnen das Recht gebe sich über das Wort des Lehrers hinweg zu setzten. Darauf hin haben sie aus Respekt vor ihr fast kein Wort rausbekommen. Sie fragte wie man das Problem lösen könne. Sie antworteten darauf Mans ich Entschuldigen könne(wo mir schon wieder der Kamm hoch ging weil sie meiner Meinung nach genau so beschnitten würden wie ich und es unrecht fände sie für was zu bestrafen was nicht falsch war) sie meinte darauf das das nicht mehr Reiche und sie sich bis Freitag(zu diesem Tag Mittwoch) was einfallen lassen sollen wie sie sich aus der "scheiße" wieder rausziehen. Als nächstes war ich dann auch schon an der Reihe. Der Unterschied war aber das ich mich auf Gesetze berufte und verteidigte. Das hat ihr anscheinend nicht so gefallen und sie kam mit dem rechtlich nicht tragbaren Argument was mir denn Einfalle mich über das Wort des Lehrers hinwegzusetzen und das sie mich von der Klassenfahrt ausschließen will weil ich ja angeblich unberechenbar sei. Außerdem sagte sie das ich von meinem Hohen Ross runter kommen soll und das das nicht ohne Folgen bleiben wird. Nun hatte ich am Freitag einen schicken Elternbrief bekommen. Sie wollte ein Gespräch mit meinen Eltern da ich ein "gravierendes Fehlverhalten an den Tag lege"..."das ich mich im Umgangston mit erwachsenen des Öfteren vergreife". Ich habe mit meinen Eltern ein gutes Verhältnis weswegen sie über jedes Detail bestens informiert sind. Nun sind wir zum Eltern Gespräch gefahren. Als wir ankamen bekam ich erstmal was von meiner Lehrerin zu hören was mir den Einfalle das ich zu einem Elterngespräch mitkäme. Meine Mutter und mein Vater meinte das es wichtig sei das wir das klären können die mich auch verteidigten

Schule, Recht, Kollektivstrafe
Was findet ihr angemessen bezüglich des Täters?

Ein Mensch einer unterdrückten Gegend erschießt aus Hass und Verzweiflung privilegierte Menschen der Besatzer, wobei Menschen sterben. Die Familienmitglieder und Freunde feiern die Partisanenaktion, gleichwohl es die Situation kaum verbessert.

Als die Polizei eintritt, passiert:

Option 1: Der Täter wird sofort erschossen, ohne auch nur zu versuchen, ihn zu retten. Anschließend wird ohne Gerichtsverfahren das Elternhaus verschlossen und folglich das Haus aller Familienmitglieder ohne Gerichtsverfahren und in Manier mittelalterlicher Sippenhaft vollständig zerstört. In späterer Zeit wird dort dann ein Siedlungshaus der Besatzer errichtet. Die Familie ist obdachlos und muss selbst klarkommen, ihr Leben interessiert den Besatzer nicht.

Option 2 . Der Täter wird versucht, lebend zu überwältigen und ein Prozess gemacht. Er bekommt lebenslänglich. Seine Familie, die die Taten öffentlich billigten werden ebenfalls angeklagt, für Verherrlichung von Gewalt usw. Sie bekommen mittlere Geldstrafen, wobei nach der ordentlichen Gerichtsverhandlung diese durch Reue gemildert werden. Ihr Eigentum bleibt gemäß der Menschenrechte unbeschädigt, Unbeteiligte Familienmitglieder werden nicht bestraft. Es gilt das Prinzip des Rechtsstaates, der Unschuldsvermutung und ordentlicher Gerichte.

Welche der beiden Optionen findet ihr angemessen? Ausgangslage ist ein westlicher Rechtsstaat, der die Menschenrechte akzeptiert und frei von Rassismus und niederer Rache sein möchte. Auch wenn das entfällt, weil ein Rechtsstaat kein Gebiet besetzen und die Bevölkerung leiden lassen würde, sondern stets maximal bemüht nach Lösungen ist, gerade, wenn er das Szepter vollständig in der Hand hat.

Es ist bewusst kein Land direkt angesprochen worden, es ist ein fiktives Beispiel, wer eine Parallele erkennt, behält sie für sich, das liegt außerhalb meiner Macht.

Option 2, auch bei schlimmen Taten sollten Menschenrechte gelten 67%
Option 1, Sippenhaft und Kollektivstrafen immer sinnvoll 33%
Religion, Familie, Geschichte, Polizei, Krieg, Tod, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Menschenrechte, Rechtsstaat, Besetzung, Kollektivstrafe, Abstimmung, Umfrage