Kollektivstrafe verweigert, mündl. Note 6 „Arbeitsverweigerung“?

3 Antworten

Zulässig grundsätzlich ja.
Aber in dem Kontext ist es nicht richtig.
Der Lehrer hat dir den Eindruck gegeben, zivilicouragiert zu handeln.
Tatsächlich war er jedoch unaufrichtig und hat dir, ohne sich sachlich mit deiner Auffassung auseinander zusetzen, ein Ungenügend gegeben.
Das dürfte falsch sein.

Ich würde es zunächst mit dem Lehrer sachlich bereden, und notfalls mit dem Rektor.

Kollektiv Strafen sind gesetzlich verboten. An deiner Stelle hätte ich zwar das Diktat mitgeschrieben, aber ist ja deine Entscheidung. Dass du deswegen eine 6 bekommst, finde ich absolut nicht gerecht. Leider weiß ich nicht, was du jetzt machen könntest. Rede vielleicht mit einem Lehrer drüber, was jetzt passend wär

Hallo Mynexy,

Zu deiner Situation:

Kollektivstrafen sind in Deutschland verboten.

Deine Lehrkraft darf bei Fehlverhalten einer einzelnen oder mehreren Personen nicht die ganze Klasse bestrafen.

Das wissen viele Lehrer und viele Schüler nicht.

Aber "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Du müsstest dich selber darum kümmern, den Sachverhalt der Schulleitung zu melden, sollte diese mit deiner Lehrerin oder Lehrer reden und sie sich einsichtig zeigen, so wird sie gezwungen sein die Note zurück zu nehmen.

Das ist in den meisten Fällen nicht immer der Fall, da meist die Schulleitung das Problem des Schülers nicht ernst nimmt.

Rede mit deinen Eltern und teile ihnen mit, das du in der Sache nicht involviert warst, ein elterlichen Gespräch bei der Schulleitung mit dem Lehrer bezweckt dabei meisten mehr als wenn man dort alleine aufkreuzt.

Ich antworte aus eigener Erfahrung und bei mir hat es immer gefruchtet !;)


Mynexy 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 16:37

Vielen Dank für deine Antwort

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