Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?

Guten Abend ihr Lieben,

folgende Situation:

wir sind im Streit übers Mieterverein mit unserem Vermieter. Er will nicht akzeptieren das wir im rechten sind und die Nebenkostenabrechnungen die er uns schickt von vorne bis hinten nicht stimmen inkl. für die letzten 3 jahre unser mieterverein hat dies auch bestätigt,bis es nicht korrigiert wird bezahlen wir auch nichts.

so wir wollen bald eh ausziehen und sind uns sicher das er die Mietkaution einbehält und das verrechnen wird, da wir wegen dem Betrag nicht vor Gericht klagen möchten obwohl wir uns fast sicher sind das wir gewinnen werden ist uns etwas eingefallen.

Wenn wir kündigen haben wir eine 3 Monatsfrist die wir einhalten müssen.

was ist wenn wir die Miete einfach nicht bezahlen den letzten Monat oder vllt. 2 ?

dann soll er von mir aus die Kaution auch einbehalten für die nicht gezahlte Miete und für die Abrechnung dafür ist mir der stress es nicht wert habe im net nichts genaues darüber gefunden das einzige was ich gelesen habe ist das der Vermieter die Kaution nicht einbehalten darf bei Mietrückständen wenn er davor keine klage eingereicht hat und auf eine klage haben wir natürlich keine Lust kennt sich da jemand aus wäre super hilfreich

wir haben nächste Woche einen Termin beim Mieterverein da wird Sie mich sowieso aufklären können aber wollte unbedingt gucken es vorher zu herausfinden.

danke im voraus 👍🏼👍🏼

Recht, Kaution einbehalten, Mieterrecht, wohnungskündigung