Schaden von Haftpflicht erstattet, darf Vermieter für den Rest Kaution einbehalten?
Mir ist etwas ins Waschbecken gefallen was ejnen Sprung auslöste. Ich meldete es umgehend der Haftpflichtversicherung. Diese erstattete den Zeitwert ca 150 Euro.
Da wir ausgezogen sind möchte der Vermieter jetzt von uns den Restwert (450-150) von der Kaution einbehalten.
Darf er das?
Recht,
Kaution einbehalten