muss ich denn restwert Angebot des gegnerische versicherung hinnehmen und die seltsamen fragen beantworten (KFZ)?

Guten Tag,

folgendes in Kurzfassung mir ist jemand ins Auto reingefahren. Polizei machte eine Aufnahme vom Unfall und bestätigten das mir keine schuld trifft. Der verursacher stand auch seine schuld ein das er sich im Verkehr falsch verhalten hat und teilte dies seiner Versicherung auch mit. Ich habe ein Sachverständiger einen Gutachten erstellen lassen (schaden 2000€) auto hat noch einen rest wert von 2500 euro und das dem der Versicherung mit geteilt. Natürlich haben die mir Fragen gestellt die gegen mich gestellt waren. ich teilte ihnen schriftlich mit skizze wie der unfall zustande kam bis hier hin alles gut.

so jetzt haben die mir diese fragen gestellt vom gegnerischen Versicherung:

((wir benötigen eine Kopie der Fahrzeugzulassung.Bitte teilen Sie uns mit, wann das Fahrzeug in Ihren Besitz gelangt ist. Wurden Sie beim Kauf über Vorschäden informiert? Bitte überlassen Sie uns den Kaufvertrag in Kopie. Welche reparierten oder unreparierten Vorschäden hat das Fahrzeug nach Ihrer Kenntnis? Im Falle einer Reparatur bitten wir um Übersendung der Reparaturrechnung in Kopien. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt? Wenn ja, zu wieviel Prozent?))

ich frage mich was diese fragen soll, was soll ich denen antworten zu diesen fragen. Dürfen die das auf fragen muss ich nicht eingehen?

desweiteren habe ich einen restwertangebot Brief bekommen das auto zu verkaufen für 1200 Euro und eine frist habe bis zum 04.09.22

wie soll ich drauf reagieren bzw anworten wenn ich mein Auto behalten möchte, denn so blöd bin ich nicht mir ist bewusst das die dann vom verkauf des auto die Differenz des schaden ermitteln und somit mir weniger auszahlen würden was ich nicht möchte. Denn das kfz möchte ich weiter nutzen. wenn die Frist abläuft zahlen die dann das was auf dem restwert angebot steht also 1200 euro oder eher weniger? vllt hat jemand von euch ahnung wie das abläuft.

ich hatte vor einen Rechtsanwalt zuvermeiden da das eine klare sache ist wer schuld hat und das dass ziemlich teuer am ende für mich ausgehen könnte da wir hier nicht vom teurem auto sprechen. wenn ihr fragen habt gerne fragen falls ihr was nicht versteht. endschuldige für die viele Rechtschreibung fehler, ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Situation Tipps, hilfe und rat geben.

mfg

KFZ, Versicherung, Gutachten, Kaufen Verkaufen
Bei Ebay wurde mein Name permanent gebannt?

Hallo

Ich habe die letzten Wochen eine Abmahnung vom weit bekannten Massenabmahner Gereon Sandhage bekommen, weil ich zwei Tüten Weingummi bei seinem Mandanten bestellt und aufgrund von Nichterhaltung die Kosten von Ebay zurückerstattet bekommen habe.

Ich habe in den Letzten Wochen zugegeben viele Fälle aufgrund nicht erhaltener Artikel eröffnet. Nun wurde ich nach der Mahnung Sandhages permanent auf meinem Namen gebannt.

Die Mahnung lässt sich in meiner vorigen Frage anschauen.

Wenn ich auf Sandhages Abmahnung antworte und Ebay eine E-Mail schreibe in welchen ich den Sachverhalt erkläre, könnte meine permanente Sperrung bei Ebay als Käufer und Verkäufer aufgehoben werden?

Ebay hat mir ebenfalls keine Möglichkeit zur Wiederaufhebung der Sperre angeboten. Auch keinen direkten Grund zu Sperrung genannt. Lediglich folgendes:

Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft gesperrt, da wir Aktivitäten bemerkt haben, die nach unserer Einschätzung ein Risiko für unsere Community darstellen.

Dies hat für Sie die folgenden Konsequenzen:

- Sie können nicht mehr bei eBay kaufen oder verkaufen. Außerdem wurden auch alle anderen eBay-Konten gesperrt, die unter Ihrem Namen laufen oder die mit diesem eBay-Konto verknüpft sind. 

- Alle noch ausstehenden Gebühren sind sofort fällig und alle Beträge, gegen die Sie bisher keinen Einspruch eingelegt haben, werden über die aktuell hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. 

Die Sicherheit unserer Community hat für uns höchste Priorität. Gegen unsere Entscheidung, Ihr eBay-Konto dauerhaft zu sperren, kann daher kein Einspruch eingelegt werden. 

Könnte ich da trotzdem noch etwas machen?

Recht, Abmahnung, eBay, fall, Handel, Unterlassungserklärung, Kaufen Verkaufen