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Kann man den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch verweigern?

Hallo in die Runde

Ich habe eine juristische Frage!

Istzustand

Ich bin Eigentümer eines Hauses, Baujahr 1953. Dieses steht auf einem Flurstück, auf welchem auch eine nicht städtische Straße (nicht befestigt) verläuft. Diese ist ca. 100 Meter lang und mündet quasi in ein Feld. Im Grundbuch ist als Grunddienstbarkeit lediglich die Entwässerungsleitung für ein hinter meinem Grundstück befindliches Flurstück eingetragen. Auf diesem Grundstück steht auch ein schon älteres Haus.

Mit dem Eigentümer gibt es einen mündlichen Vertrag zur Wegenutzung der genannten Privatstraße.

Weit hinter diesem Gebäude, offensichtlich auf einem anderen Flurstück, gibt es ein Brachgrundstück, welches nun offensichtlich zum Verkauf angeboten wird. Dieses Brachgrundstück könnte ggf. über meine Straße, mit Weiterführung über das Feld, erreicht werden.

Problemschilderung

Durch einen Kaufinteressenten für dieses Brachgrundstück wurde ich nun gebeten, ihm ein dauerhaftes Wegerecht über mein Grundstück einzuräumen. Dies möchte ich aber nicht, da es eine Wertminderung meines Grundstückes darstellen würde und ich auch keine zusätzliche Lärmbelästigung durch Fahrzeuge, die dann meine Straße benutzen würden, haben möchte.

  1. Muss ich einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit, hier Wege- und Fahrrecht, im Grundbuch meines Grundstückes zubilligen?
  2. Könnte die Kommune dies im Rahmen eines Verwaltungsaktes von mir verlangen, ggf. mit der Begründung, dass dies zum Gemeinwohl notwendig ist? Aus meiner Sicht käme dies einer Enteignung nahe.

Vielleicht hat jemand entsprechende Rechtskenntnisse. Vielen Dank schon mal.

Recht, Wegerecht, Grunddienstbarkeit
Wie kann ich eine komplizierte Grundbuch-Belastung gelöscht bekommen?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Grundbuch-Belastung eines Grundstücks+Haus, dass ich plane zu erwerben. Der Fall setzt sich wie folgt zusammen.

Auszug aus dem Grundbuch: "Reallast betr. Unterhaltung von Ufermauern"

Erklärung Der Verkäufer "A" ist Eigentümer eines Grundstücks+Haus an dem ein Mühl-Kanal vorbei fließt. Die Nachbarn "B" sind Eigentümer dieses angrenzenden Kanals + anschließenden Wasserwerks. Eine Ufermauer des Kanals liegt allerdings auf dem Grundstück von "A". Weshalb o.g. Reallast laut Grundbuch auch dieses Grundstück von "A" belastet. "A" als Eigentümer des Grundstücks würde gerne eine Löschung dieser Grundbuch-Belastung erreichen, da natürlich niemand bereit ist, ein Grundstück zu kaufen, dass mit so einer Belastung „gesegnet“ ist. "B" hat allerdings signalisiert, dieser Löschung nicht zuzustimmen.

Soweit die Fakten. Habt Ihr eine Idee/Ahnung/Erfahrung wie oder ob man das o.g. Problem lösen kann? Kann man "B" verpflichten, für alles was in seinem Eigentum ist, auch selbst Haftung zu tragen?

Ich habe noch eine Idee: "A" bekommt das Grundstück seit Jahren nicht verkauft wegen dieser Belastung (und wegen dem miesen Gebäudezustand nicht vermietet) und muss momentan für die Instandhaltung des Hauses+Grundstück investieren.

Wäre es möglich, die Ufermauer aus dem Grundbuch von "A" rauszumessen. Sodass "B" seinen Kanal hat, "A" die Ufermauer + Haftung behält und ich mein Grundstück ohne Belastung? Ist das ein realistischer Deal? Dann hätte "A" das Haus los und das Geld, aber auch die Haftung.

Ich bin gespannt was ihr sagt. Und Danke schonmal für eure Auskunft.

Immobilien, Grundbuch, Grundstück, Belastung, Grunddienstbarkeit