Wir haben eine Bauvoranfrage gestellt. Die Zufahrt zu unserer Bebauung, soll über die Nachbarparzelle - auf der ein Geh - Fahrrecht eingtragen ist - erfolgen. Lt. § 6 Absatz 2 der LBO Rheinland-Pfalz ist eine Baulast für die Zufahrt einzutragen. Der Eigentümer der Nachbarparzelle verweigert die Zustimmung. Wie können wir die Baulasteintragung durchsetzen ? Welcher Anwalt würde gerne tätig für uns ? Danke und Gruß