Letztes Jahr haben wie ein Haus gekauft, welches wir über einen Zufahrtsweg eines anderen Eigentümers erreichen. Im Grundstückskaufvertrag wurde uns ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Eigentümer dieses Weggrundstückes hat uns nun eine anteilige Rechnung über die Niederschlagswasser - Abgabe samt einer Kopie seines aktuellen Grundbesitzabgaben - Bescheides zukommen lassen. Wir nutzen den betreffenden Weg mehrmals täglich. Müssen wir uns überhaupt anteilig jedes Jahr an den Niederschlagswasser - Abgaben beteiligen?