Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

Steuern, Ausbildung, Firmenwagen, Arbeitgeber, Azubi, Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

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Dienstwagen - geldwerter Vorteil ohne Privatnutzung?

Ich habe einen Dienstwagen ohne Privatnutzung. Diesen benutze ich ausschließlich für Kundenbesuchen im Außendienst. Der Dienstwagen ist bei mir zu Hause geparkt. Ich wohne 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Ich muss nun allerdings einen geldwerten Vorteil bezahlen der sich auf den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bezieht und für fünf Tage die Woche berechnet wird. An meiner Arbeitsstelle habe ich aber keinen Parkplatz für den Dienstwagen und kann somit auch nicht hinfahren. Ich nutze den dienstwagen nur für Kundenbesuche die ich dann von zu Hause aus beginne. Wenn ich in meiner Dienststelle arbeite laufe ich hin oder fahre mit dem Fahrrad- - eine andere Möglichkeit gibt es nicht da keinen Parkplatz zur Verfügung steht. Muss ich den geldwerten Vorteil für eine dienstwagennutzung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz bezahlen wenn ich defakto nie an meinen Arbeitsplatz fahre? Welche rechtliche Grundlage gibt es, die ich meinem Arbeitgeber vorlegen könnte? Wenn ich die Heimfahrt Regelung ablehne wird mein Arbeitgeber einen öffentlichen Parkplat für 70 € pro Monat anmieten, der ein Kilometer von meinem Wohnort entfernt liegt. Das macht für keinen der Beteiligten einen Sinn. Der erste kostenlose Parkplatz von der Firma ist in meiner Wohngegend. Mein Arbeitgeber möchte aber auf Nummer sicher gehen und ich habe im Internet keine vergleichbaren Fälle gefunden. Kann mir jemand helfen und mir rechtliche Grundlagen schicken? Oder muss ich tatsächlich den geldwerten Vorteil zwischen Wohn und Arbeitsstätte bezahlen ohne jemals da hinzufahren? Danke schonmal im voraus.

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