Der Bruder meiner Freundin bewohnt seit knapp 20 Jahren eine Wohnung im Elternhaus. Die ortsübliche Kaltmiete für die Wohnung beträgt 500,-€. Seine Eltern verlangen aber, da er ja ihr Sohn ist, nur 250,-€ inkl. Nebenkosten. Klar können die Eltern verlangen, was sie wollen. Wie sieht es aber aus, wenn mal der Erbfall eintritt und das Haus zwischen meiner Freundin und ihrem Bruder aufgeteilt wird? Bis dahin hat ihr Bruder an Miete und Nebenkosten schon einen 6-stelligen Betrag geschenkt bekommen. Kann so etwas als Zuwendung geltend gemacht werden? Ist es für ihn vllt. ein Geldwerter Vorteil? Oder ist es einfach nur moralisch verwerflich?