Könnt ihr mir bitte weiterhelfen.

Ich möchte für einen Mitarbeiter einen Einkaufsgutschein in einem Lebensmittelgeschäft monatlich abgeben. Betrag 44 Euro.

Der Gutschein - selbst erstellte Papierform erfüllt sonst alle Formalien (monatliche Abgabe, Name Empfänger etc.)

Nun meine Frage wie kann dies gehandelt werden - rechtssicher?

Dürfte der AN nur bis 44 Euro einkaufen, zunächst selber bezahlen und die Quittung (Kaufbeleg) mir als Arbeitgeber zukommen lassen und ich als AG diese dann auf sein Konto überweisen?

Leichter wäre es natürlich, wenn der AN > wie 44 Euro einkaufen darf, selbst bezahlt und ich als AG die Quittung erhalte, ich erhalte den einzulösenden Gutschein den ich erstellt habe und überweise nur 44 Euro als Sachbezugserstattung.

Wie ist hierbei die Rechtslage?

Ich danke euch sehr!

Freundliche Grüße