Bundeswehr Geldwerter Vorteile GU -Verpflichtung- Wieso wird es wieder abgezogen?
Guten Tag.
Ich bin SaZ bei der Bundeswehr und befinde mich zurzeit in der Grundausbildung.
Ich habe gestern kurz vor Dienstschluss meinen Lohnsteuerbescheid bekommen.
Nun sehe ich dort dies (Siehe Bild)
Dort wird mir als erster der Geldwerter Vorteil von 57,75 drauf gerechnet und hinterher wieder abgezogen. Da frage ich mich gerade wo der Sinn bei der Sache ist bzw wieso der Betrag wieder abgezogen wird so dass ich weniger Brutto/Netto erhalte.
Erst steht da wie man sieht 1912€ Nettobezüge dann auf dem Konto landen aber nur noch 1854€
Da ich nicht nach Dienstschluss zum Personal dafür konnte wollte ich mal hier fragen. Eventuell kennt sich ein Soldat damit ja aus.
2 Antworten
Als Soldat unter 25 Jahren bist Du zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) verpflichtet. Durch dieses Wohnen hast Du einen geldwerten Vorteil, da du ja Miete, Strom, Wasser etc. sparst. Dieses wird dann über deine Abrechnung steuerlich geltend gemacht und Dir abgezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du tatsächlich noch eine eine Wohnung hast oder nicht. Erst ab 25 kannst Du Dich von diesen Abzügen befreien lassen. Wenn Du eine Einzelstube haben solltest, dann wären die Abzüge sogar noch höher.
Ein anderes Thema:
Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann empfehle ich Dir, diese möglichst schnell beim Rechnungsführer (Refü) anerkennen zu lassen. Am besten noch in der Grundausbildung. Bei späteren Versetzungen hast Du dann einen Anspruch auf Trennungsgeld. Dies können durchaus ein paar hundert Euro im Monat extra sein.
Hallo. Also ist die Abrechnung so korrekt. Erst werden die 57,75€ Geldwerte Vorteile darauf gerechnet um dann davon Steuern abzuziehen und dann vom Netto wieder abgezogen. Der Sinn ist also davon die Steuer einzukassieren?
Sprich also werde ich erst einmal immer 1854€ netto haben (bis nächste gehaltssteigerung)
hintergrund für das hinzurechnen und abziehen ist, das der Geldwerte Vorteil Steuer und Sozialversicherungspflichtig ist. Der Betrag wird also erst dem bruttolohn hinzugefügt, das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Steuer und Sozialversicherung und da der Betrag natürlich nicht in Geld ausgezahlt wird, muss er vom Nettolohn wieder abgezogen werden.
das betrifft auch alle anderen mit Geldwerten Vorteil nicht nur Soldaten