Erbschaftsausschlagung - Wohnung geräumt - Erbschaft automatisch angenommen?

Hallo,

vor kurzem ist die Mutter meiner Frau gestorben. Es gab kein Testament. Nach Überprüfung der Hinterlassenschaften sind die gesetzlichen Erben zu dem Schluss gekommen das die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen wird (Wird in den nächsten Tagen getan). 2 Monate VOR Ihrem Tod ist meine Schwiegermutter in ein Pflegeheim gekommen und die Kinder (meine Frau und Ihre Schwester) haben angefangen die Wohnung aufzulösen. Noch während sie bei der Wohnungsauflösung waren, ist die Mutter verstorben. In der Zeit VOR dem Tod und nach dem Tod wurden sie von der Wohnungseigentümerin bedrängt die Wohnung schnellstmöglich zu räumen. Das wurde auch nach dem Tod von meiner Frau und Ihrer Schwester weiterhin gemacht, sodass die Wohnung nun leer ist. Leider gibt es da nun Ärger mit der Eigentümerin, weil Ihr gewisse Dinge nicht passen und sie meint nun das die Erbschaft durch das räumen der Wohnung automatisch angenommen wurde. Somit müssten auch sämtliche anfallende Kosten übernommen werden! Die Frage ist nun: Wird die Erbschaft tatsächlich automatisch angenommen wenn die Wohnung geräumt wird? Sämtlicher Dinge in der Wohnung wurden entweder an Bekannte/Freunde abgegeben bzw. übrig gebliebenes durch den Sperrmüll entsorgt. Eigentlich hatten meine Frau und Ihre Schwester nur vor der Eigentümerin Arbeit und Ärger zu ersparen und haben deshalb die Wohnung weiterhin ausgeräumt. Und wie bereits geschrieben: Es wurde bereits VOR dem Tod damit angefangen! Kann man deshalb nun rechtlich belangt werden?

Erbrecht, Erbausschlagung
Sammelbesteller-Verbindlichkeiten im Todesfall des Sammelbestellers?

Hallo zusammen!

Meine Mutter ist im März 2021 verstorben. Sie war (wie ich selbst auch) Kunde bei einem Versandhaus. Hin und wieder hat sie dort etwas bestellt und dies dann auch manchmal zu mir schicken lassen. Das hatte verschiedene Gründe. Manchmal waren es Technik-Artikel die sie direkt zu mir geschickt hat weil ich sie für sie einrichten musste. Teilweise waren es aber auch Geschenke zu Weihnachten, oder zu anderen Anlässen.

Die Artikel wurden von meiner Mutter immer entweder auf Rechnungskauf, oder auf Ratenkauf bestellt. Die Rechnungen waren immer auf meine Mutter ausgestellt. Da ich die finanziellen Dinge meiner Mutter geregelt habe, habe ich die Rechnungen/Raten einfachkeitshalber meistens von meinem eigenen Konto aus direkt ans Versandhaus überwiesen, da ich dort selbst auch Kunde war und deshalb sowieso immer wieder auch eigene Beträge zu zahlen hatte. Das Geld für die Rechnungen/Raten meiner Mutter habe ich dann immer separat von ihr erhalten.

Nun ist folgendes passiert. Wie gesagt ist meine Mutter im März 2021 verstorben. Da das Erbe meiner Mutter (unabhängig der noch offenen Verbindlichkeiten beim Versandhaus), überschuldet war, haben alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen.

Da ich für die Post meiner verstorbenen Mutter einen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte, erhielt ich im August 2021 dann eine Zahlungserinnerung/Mahnung vom Versandhaus der noch offenen Beträge meiner Mutter. Ich habe das Versandhaus dann informiert dass meine Mutter verstorben ist (Sterbeurkunde wurde mitgeschickt). Daraufhin erhielt ich eine Nachricht mit einer freundlichen Beileidsbekundung und einer Nachricht, dass sich das Experten-Team der Kreditabteilung des Versandhauses bei mir melden würde. Ich habe dann in einer weiteren Nachricht ans Versandhaus erklärt, dass ich das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen habe und habe meine Erbausschlagungserklärung mitgeschickt.

Danach habe ich nichts mehr gehört und ich nahm an die Sache sei für mich erledigt.

Heute, am 18. Januar 2022, erhalte ich nun ein Schreiben vom Versandhaus indem geschrieben steht, dass ich bei meinem "Sammelbesteller" (Name und letzte Anschrift meiner Mutter) Ware eingekauft hätte. Der Todesfall meiner Mutter wird angeführt und das Beileid ausgesprochen.

Dann wird ein offener Betrag von € XXX angeführt, den ICH offen hätte. Ich soll die Unterlagen prüfen und in einem beigefügten Formular eine Schuldanerkenntnis ausfüllen und unterschreiben. Man würde sich dann wieder bei mir melden und mich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Wie kann ich mich hier verhalten? Eigentlich müsste die Angelegenheit durch die Erbausschlagung doch erledigt sein? Ich habe auch gar keine Unterlagen die ich prüfen könnte, da ich keinen Zugriff auf den Account meiner Mutter habe/hatte. Meine Mutter war außerdem keine Sammelbestellerin. Sie hat immer nur für sich bestellt, außer in "Spezialfällen" (wie ganz oben beschrieben) und dann Artikel zu mir schicken lassen.

Bitte um Ratschläge!

Recht, Erbe, Erbausschlagung, Wirtschaft und Finanzen