Erbschaftsausschlagung - Wohnung geräumt - Erbschaft automatisch angenommen?

Hallo,

vor kurzem ist die Mutter meiner Frau gestorben. Es gab kein Testament. Nach Überprüfung der Hinterlassenschaften sind die gesetzlichen Erben zu dem Schluss gekommen das die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen wird (Wird in den nächsten Tagen getan). 2 Monate VOR Ihrem Tod ist meine Schwiegermutter in ein Pflegeheim gekommen und die Kinder (meine Frau und Ihre Schwester) haben angefangen die Wohnung aufzulösen. Noch während sie bei der Wohnungsauflösung waren, ist die Mutter verstorben. In der Zeit VOR dem Tod und nach dem Tod wurden sie von der Wohnungseigentümerin bedrängt die Wohnung schnellstmöglich zu räumen. Das wurde auch nach dem Tod von meiner Frau und Ihrer Schwester weiterhin gemacht, sodass die Wohnung nun leer ist. Leider gibt es da nun Ärger mit der Eigentümerin, weil Ihr gewisse Dinge nicht passen und sie meint nun das die Erbschaft durch das räumen der Wohnung automatisch angenommen wurde. Somit müssten auch sämtliche anfallende Kosten übernommen werden! Die Frage ist nun: Wird die Erbschaft tatsächlich automatisch angenommen wenn die Wohnung geräumt wird? Sämtlicher Dinge in der Wohnung wurden entweder an Bekannte/Freunde abgegeben bzw. übrig gebliebenes durch den Sperrmüll entsorgt. Eigentlich hatten meine Frau und Ihre Schwester nur vor der Eigentümerin Arbeit und Ärger zu ersparen und haben deshalb die Wohnung weiterhin ausgeräumt. Und wie bereits geschrieben: Es wurde bereits VOR dem Tod damit angefangen! Kann man deshalb nun rechtlich belangt werden?

Erbrecht, Erbausschlagung