Vor knapp 2 Wochen habe ich auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt bekommen wer namentlich die Erblasserin war. Bis dahin hatte ich nur ein Aktenzeichen und die Bezeichnung Erblasserin.

Da ich dies jetzt weiss, möchte ich das Erbe ausschlagen.

Ich bin Deutscher Staatsbürger, die Erblasserin war Polnische Staatsbürgerin.

Bei wem kann ich hierbei das Erbe ausschlagen?

Die erste Anfrage bei einem Notar führte ins Leere, da dieser nicht exakt gewußt hat, was er da reinschreiben soll. Er kannte sich mit dem polnischen Erbrecht nicht aus. So seine Aussage.