Klassenfahrt - Schriftliche Einwilligung

Hi,

was genau hat der Hinweis zu bedeuten?

,,Hinweis: Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern."

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle. Ist eine schriftliche Einwilligung nötig?

Ausgehend von folgender Regelung im Schulgesetz:

  1. Teilnahme an Schulfahrten 6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich. 6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. 2Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

  2. Unterrichtung der Erziehungsberechtigten 1In die Planung der Schulfahrten sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen. 2Sie sind vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten zu unterrichten. 3Dabei ist die Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung für alle Erziehungsberechtigten ausdrücklich einzubeziehen. 4Die Durchführung und Ausgestaltung mehrtägiger Fahrten ist eingehend mit der Klassenelternschaft zu erörtern. 5Die Erklärungen der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler entsprechend der Anlage sind, soweit erforderlich, vor dem Abschluss von Verträgen einzuholen.

  3. Vertragsabschlüsse 1Zur Durchführung von Schulfahrten erforderliche Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, werden nach § 113 Abs. 4 Satz 2 NSchG von der Schule für das Land abgeschlossen. 2Sie bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters. 3Die Verträge dürfen erst dann abgeschlossen werden, wenn die Erklärungen nach Nr. 8 Satz 5 der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vorliegen und damit die Finanzierung gesichert ist.

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle.

Gruß, Erpelente.

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Klassenfahrt, Schulrecht, Einwilligung
Piercings mit Erlaubnis bei getrennten Eltern?

Hallo:-) Ich (w,15) hätte gerne Piercings, und zwar richtig viele. Das Problem ist, meine Mutter erlaubt es mir nicht und sagt, ich kann mit 18 machen, was ich will, vorher nicht. Sie sagt "Alles außer im Gesicht" Ich weiß, dass das schon seine Gründe hat, da die meisten ziemlich leichtsinnig in dem Alter sind, ich (für meinen Teil) bin aber sehr reif :-) Ich habe schon ein Helixpiercing (welches nir meine Mutter komischerweise im Alter von 13 erlaubt hat), normale Ohrlöcher und ein zweites Ohrloch, welches ich mir selber gestochen habe. Und ein Septum (seit einem Jahr, wovon meine Mutter aber nichts weiß). Und das Septum habe ich mir von einer altern "Banknachbarin" aus der zweiten Klasse stechen lassen. Ich habe es immer in der Nase drin (man kann ein septum reindrehen), was einfach so schade ist, weil ich es liebe und es nir eifach gut steht. Meine mutter darf es nicht erfahren, weil sie eben so ein Problem damit hat. An den Ohren hätte ich auch gerne mehr Piercings, was meine Mutter ja erlauben würde, aber gehen tut sie doch nie mit mir, egal wie oft ich sie frage, dann heißt es immer "erst wenn ich eine 1 in der schulaufgabe habe, und in der...". Im Gesicht möchte ich auch nicht unbedingt ein Piercing, also auch jeden Fall keines, welches großartig löcher hinterlässt, wie bei snake bites oder einem normalen lippenpiercing. Cheeks finde ich ganz schön, welches ich mir aber erst mit 18 stechen lassen würde, weil ich mir nicht sicher bin, ob es mir dann noch gefällt. Aber ich hätte so gerne ein Nostril, also einen normalen Nasenpiercing. Das Loch sieht man auch nicht auf den ersten Blick, und ich finde dieses Piercing sehr "zierlich", es sieht nicht so grob aus. Auch das Ashleypiercing finde ich besonders schön (ist in der Unterlippe). Und ein Zungenbändchenpiercing hätte auch etwas. Wird eigentlich wie das Zungenbändchenpiercing gestochen (welches viele Jugendliche haben, die ich kenne), ist unauffällig und sieht man so eigentlich nicht. Doch mit allem hätte meine Mutter ein Problem, mein Vater nicht. Jetzt die Frage: Meine Eltern sind getrennt, würde deshalb eine Einwilligung eines Elternteils reichen ? Sie haben beide das Sorgerecht, müsste das dann nicht gehen ? Oder brauche ich beide ?

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Meinung des Tages: Was ist Eure Meinung zum neuen Organspende-Register?

Seit dem gestrigen Tag ist das neue Organspende-Register online, das den bisherigen Spendeausweis ergänzt. Ziel sei es, die Organspende-Bereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Doch wird das neue Register wirklich den erhofften Effekt bringen?

Die Gründe für eine Registrierung

Nach dem Tod eines Angehörigen wissen viele Menschen nicht, ob der / die Verstorbene zu Lebzeiten die Bereitschaft zur Organspende geäußert hat. Familien, die sich nach dem Tode in einer ohnehin schwierigen emotionalen Lage befinden, stehen somit häufig vor einer komplizierten Entscheidung: Wollte der / die Verstorbene, dass die Organe gespendet werden oder handelt man im Zweifel gegen den Willen der Person?

Helfen soll nun das seit gestern freigeschaltete neue Online-Register, das es Menschen hierzulande ermöglicht, sich als potentieller Organspender zu registrieren. Die Seite kann unter www.organspende-register.de abgerufen werden und dient auch dazu, den klassischen Spendeausweis in Papierform zu ergänzen.

Darüber hinaus verbindet die Bundesregierung mit dem Online-Register die Hoffnung, dass für das sehr schwierige und dennoch wichtige Thema sensibilisiert und die Anzahl derer, die ihre Organe spenden möchten, erhöht wird. Gemessen am immensen Bedarf ist die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland nach wie vor relativ gering: Im Jahr 2023 haben lt. Statistik 965 Menschen nach dem Tod eines oder mehrere Organe gespendet. Gleichzeitig allerdings warten aktuell ca. 8.400 schwer kranke Menschen auf ein neues Organ. Davon hofft ein Gros von etwa 6.500 Menschen auf eine Niere, während ungefähr 690 Menschen eine Herztransplantation benötigen.

So läuft die Registrierung ab

Die Nutzung des Organspende-Registers ist vollkommen freiwillig. Zudem kann die Einwilligung zur Organspende jederzeit widerrufen werden. Wer seine Haltung zur Spende lieber weiterhin mittels des Papier-Ausweises kundtun möchte, hat dazu immer noch die Möglichkeit. Das elektronische Register bietet jedoch den Vorteil, dass der Eintrag bei Bedarf auf jeden Fall gelesen werden kann, während ein Ausweis häufig auch einmal verloren geht. Wer sich für mehr als eine Option entscheidet, sollte sicher gehen, dass sich die jeweiligen Äußerungen im Zweifel nicht widersprechen.

Die Regstrierung auf der Seite erfolgt derzeit via Personalausweis mit Online-Funktion und Pin (eID). Spätestens ab September sollen Versicherte die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung mithilfe ihrer Gesundheits-ID und App der jeweiligen Krankenkasse abzugeben. Das Register kann von allen Menschen ab dem 16. Lebensjahr für die eigene Einwilligung genutzt werden. Eltern sind demnach nicht imstande, eine Einwilligung für ihre Kinder abzugeben.

Laut Bundesgesundheitsministerium versichert man höchste Sicherheitsstandards, da die Daten ausschließlich auf einem deutschen Server gespeichert werden. Zur Einwilligung, aber auch beim Abruf der entsprechenden Daten, ist eine Authentifizierung via Identitätsnachweis nötig. In Kliniken kann das Register zudem nur von Ärzten und Transplantationsbeauftragten abgerufen werden.

Das Organspende-Register als "Game Changer"?

Grundsätzlich ist ein zentrales Online-Register, in dem der Wille zur Organspende hinterlegt werden kann, mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert allerdings, dass der Zugang zum System zum aktuellen Zeitpunkt viel zu kompliziert und umständlich sei. Da viele Menschen in Deutschland die Online-Funktion des Ausweises nicht nutzen, ist die Registrierung für einige zum jetzigen Zeitpunkt noch mit technischen / bürokratischen Hürden verbunden. Umstritten ist ferner, ob das elektronische Register die von der Politik erhoffte Spendenbereitschaft tatsächlich erhöhen wird. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation erachtet die Einführung des Online-Registers angesichts der Tatsache, dass Einträge schnell und leicht abrufbar seien, dennoch für einen großen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das neue Online-Register zur Organspende?
  • Werdet Ihr Euch registrieren? Falls ja / nein - wieso?
  • Kennt Ihr selbst jemanden, der ein Spendeorgan benötigt?
  • Wie erklärt Ihr Euch die fehlende Bereitschaft zur Organspende in Deutschland?
  • Und was könnte getan werden, um die Spendebereitschaft der Menschen hierzulande zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-register-neu-fragen-antworten-1.6465899

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-register-faq-100.html

https://www.zeit.de/gesundheit/2024-03/organspenderegister-gesetz-datenschutz-nutzung-faq

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