Dürfen Minderjährige einer ärztlichen Behandlung widersprechen?
Wenn ein minderjähriger aktiv einer ärztlichen Behandlung widerspricht (bspw. Chemotherapie, Operationen oder alltägliche Dinge wie Blutentnahme oder Impfungen), die Eltern jedoch der Behandlung zustimmen, wie wird das geregelt? Wenn die Eltern dagegen stimmen dann darf die Behandlung eben nicht durchgeführt werden. Wenn ein oder beide Elternteile jedoch darauf pochen, hat das Kind ja nur ein geringfügiges Mitspracherecht. Bei Kindern unter 12 Jahren verstehen diese die Tragweite der Behandlungen möglicherweise nicht deswegen entscheiden die Elternteile. Wenn jedoch eine minderjährige Person sich der Tragweite und möglicher Nebenwirkungen bewusst ist, und diese ablehnt, kann sie doch nicht dazu gezwungen werden oder? Ein aktiver Zwang zu einer Körperverletzung wäre doch Kindesmisshandlung und ein Straftatbestand?
Ich glaube ich kann mich glücklich schätzen das meine Eltern mir früher immer ein Mitspracherecht gewährt haben und mich selbst entscheiden lassen haben :D
3 Antworten
Als Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes der BRD gilt ein Mensch, der noch keine 14 Jahre alt ist. Jugendliche sind Menschen, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.
Widersprechen dürfen die Kinder schon, aber ob es etwas nützen wird ist eine andere Frage. Bei der Verweigerung einer lebendsnotwendigen Behandlung können die Ärzte per Gericht eine solche auch gegen den Willen der Eltern durchführen. Im Prinzip könnte der Arzt auch die Behandlung auf Grund des Willen des Kindes verweigern. Ein Arzt ist prinzipiell nicht gezwungen eine bestimmte Behandlung durchzuführen.
Bei Jugendlichen entscheidet im Konfliktfall das vom Arzt oder von den Eltern oder von dem Jugendlichen angerufene Gericht.
P.S: In Praxis dürfte es kaum ein Arzt riskieren, ohne Gerichtsentscheid einen Jugendlichen gegen dessen ausdrücklichen Willen einer medizinischen Behandlung (z.B. einer Operation) zu unterziehen. Er muß mit einer Klage mit ungewissem Ausgang wegen Körperverletzung und/oder Entschädigung rechnen. Ein solcher Gerichtsentscheid würde auch nur die Zulässigkeit der Maßnahme ergeben. Einen Zwang für den Arzt würde dies allein nicht darstellen.
Das Umgekehrte, ob ein Jugendlicher von einem Arzt eine bestimmte Behandlung gegen den ausgesprochenen Willen der Eltern bekommt, dürfte viel schwieriger sein.
Hierfür gibt es keine ganz eindeutige gesetzliche Regelungen. In Praxis wird ein Gericht die formelle Entscheidung treffen müssen. Ob diese dann auch vollzogen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
Minderjährige dürfen eine Behandlung ablehnen - auch gegen den Willen ihrer Eltern. Ggfs muss dann das Familien-/Vormundschaftsgericht entscheiden ob die Behandlung so wichtig ist, daß sie gegen den Willen des Kindes erfolgen muß oder eben nicht.
Minderjährige Mädchen dürfen mit 15 ja beispielsweise auch über eine Abtreibung gegen den Willen der Eltern entscheiden - das gilt auch für andere medizinische Behandlungen soweit es nicht akut lebensbedrohlich ist.
minderjährige mädchen dürfen schon vor 15 über ihren körper selbst bestimmen bzgl. für oder wieder einer abtreibung
Ein 15-jähriges Mädchen gilt nicht als Kind sondern als Jugendliche. Da gelten andere Regeln.
Im Medizinrecht gibt es keine festen Altersgrenzen, da geht es immer um den Einzelfall und was aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Im lebendsbedrohenden Fall ist das klar. Problematisch wird es, wenn es unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten oder auch den (vorläufigen) Verzicht auf eine Behandlung gibt. Oder anders ausgedrückt wenn es kein eindeutiges medizinisches Argument gibt.
Wie wird es dann gehandhabt? Wird das Kind dann 8-Punkt fixiert oder wie ? 😳
Wenn das Kind eine normale Behandlung ablehnt dann wird die eben nicht gemacht - es wird sicher nicht gefesselt.
Wenn es aber um Leben und Tod geht, dann bekommt man ggfs eine Vollnarkose oder eine Beruhigungsspritze.
Was du Glück nennst ist meistens Verweigerung der Verantwortung und Dummheit.
Es gibt sicher schon früh Dinge die man Kinder nach und nach selber entscheiden lassen kann. Nämlich über das was seinem Entwicklungsstand entspricht und keinen Schaden anrichtet oder gegen keine Regeln verstösst.
Das , was du Dummheit nennst, bezeichnen manche als ihre religiöse Überzeugung.
Es könnte gefährlich sein dies so zu bezeichnen. Als Lehrer eines Kreationisten dürfte ich das nicht tun. Ich hatte eine Schülerin im Grundkurs Relativitätstheorie, die mir sagte, dass sie meine Ausführungen auf Grund der religiösen Überzeugungen ihrer Familie nicht glauben dürfte. Gleiches galt für sie auch für die Evolution der Arten im Fach Biologie.
So einfach ist es nicht. Wer den Glauben an den Energieerhaltungssatz oder an das Kausalitätsprinzip hat, begeht den gleichen Fehler.
Bei Jugendlichen entscheidet im Konfliktfall das vom Arzt oder von den Eltern oder von dem Jugendlichen angerufene Gericht.
nein, da gilt der Wllle des Jugendlichen.