Darf Jobcenter bei meinem zukünftigen Arbeitgeber anrufen?
Mein Sachbearbeiter macht aktuell grundlos Druck und hindert mich schon fast an meiner gewünschten Arbeitsstelle. Ich weiß dass ich erst in einem Monat starten kann, aber zumindest den Arbeitsvertrag schon vorher bekomme um beim Jobcenter kopieren zu lassen, eben weil der Typ stresst.
Dennoch stellt sich mir die Frage ob das Jobcenter bei meinem Arbeitgeber anrufen darf um z.b nachzufragen wieso ich erst so spät dort anfange?
Ich würde so etwas als Arbeitgeber idiotisch finden, weil es den Eindruck hinterlässt, als wäre mein Arbeitnehmer ein kompletter Sonderfall bei dem man alles hinterher prüfen muss.
Danke im voraus..
6 Antworten
Dürfen Sie nicht!!....
Das Jobcenter darf anrufen wo sie wollen, ja, das darf jeder.. Nur dürfen nicht sämtliche Informationen weitergegeben werden. Daran hat sich der zukünftige Arbeitgeber genauso zu halten wie das Jobcenter.
Als Hartz 4 Empfänger hat man glücklicherweise immer noch ein paar Rechte, auch wenn das nicht viele sind.
Zum Lohn und ob ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfen Informationen, unter Umständen weiter gegeben werden, aber nur falls du selbst das nicht tust.
Um nachzufragen ob du dich z. B. beworben hast, oder nicht, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Hier genauere Infos dazu:
https://www.dr-datenschutz.de/jobcenter-muss-der-arbeitgeber-auskunft-erteilen/
Natürlich darf das Jobcenter das. Du bekommst fürs nice machen Geld von denen. Also können die auch anrufen und fragen, ob du späte Einstellungstermin stimmt.
Du bekommst fürs nice machen Geld von denen.
Was für eine schwachsinnige Argumentation.
Es gibt keine Pflicht den Arbeitgeber zu nennen oder gar den Arbeitsvertrag vorzuzeigen.
Klar. Die Mitarbeiter vom Jobcenter dürfen anrufen, wo sie wollen.
Warum denn ärgerlich? Soweit ich weiß ist es üblich den Vertrag vorzulegen um die Differenz zu berechnen was ich noch erhalten darf bzw falls ich noch etwas erhalten darf vom Jobcenter oder komplett raus komme vom Schneider.
Ist es nicht so?
Die Agentur für Arbeit kann vom Arbeitgeber eine Auskunft verlangen (§ 60 SGB II). Dazu wird aber kein Arbeitsvertrag benötigt heißt den Arbeitsvertrag musst du nicht vorlegen. Relevant ist ob eine beschäftigung vorliegt und wie sich das auf die hilfsbedürftigkeit auswirkt.
Was genau müsste ich denn vorlegen, wenn nicht den Arbeitsvertrag, die die Arbeitszeiten und Stundenlohn beinhaltet?
Wenn du die Arbeit antrittst musst du eine Veränderungsmitteilung + die anlage einkommen einreichen und sobald du die hast die Einkommensbescheinigung die vom Arbeitgeber ausgefüllt wird. Da stehen dann alle relevanten Daten drinne.
Die Formulare gibt es auch im Internet zum selber ausdrucken.
Wer sollte es verbieten, zumindest dann, wenn sie den sponsern.
Viel Glück.
Es gibt keine Pflicht den Arbeitgeber zu nennen oder gar den Arbeitsvertrag vorzuzeigen.
Ärgerlich, dass du ihn jetzt schon über den neuen Job informiert hast und nicht erst kurz vor Arbeitsaufnahme...