Geld vom Depot-Konto (Commerzbank) auf das Girokonto überweisen/umbuchen?

Hallo,

mein Freund wollte gestern Geld von seinem (Aktien-)Depot auf sein Girokonto "überweisen". Das Depot ist bei der Commerzbank. Sein Girokonto bei der LBBW. Er hat das bereits vor einigen Monaten in der Commerzbank gemacht (Geld vom Depot aufs Girokonto). Es hat alles reibungslos funktioniert. Er brauchte dazu nur die Daten des Depot-Kontos (BLZ+Kto). Er musste keinen Personalausweis vorlegen, noch ein Passwort nennen.

Nun war er gestern in ebendieser Commerzfiliale (bei einer anderen Mitarbeiterin) und es ging NICHT. Die Dame meinte, das sei nicht möglich. Sie gab uns ein Überweisungsschein mit und meinte, das gehe nur so, oder eben am Automaten (dazu hätte man aber das Passwort eingeben müssen, was wir aber nicht dabei hatten/wussten) Wir gingen davon aus, dass es wie beim ersten Mal wieder klappt.

Fragen:

  • was benötigt ein Mitarbeiter der Commerzbank für die "Umbuchung/Überweisung" vom Depot auf ein Girokonto? (letztes Mal brauchte der Mitarbeiter nur die Daten des Depotkontos)

  • vielleicht ist hier ein Commerzbank-Mitarbeiter unterwegs und kann mir genau erklären, was es zur "Überweisung" bedarf? (Und vielleicht warum es die Kollegin nicht hinbekommen hat, obwohl ein anderer es ohne Probleme geschafft hat?) Lag es an ihrer Kompetenz?

Vielleicht weiß ja jemand was, wie das normal funktioniert :-) Danke!

Finanzen, Geld, Depot, Bank, Commerzbank, Girokonto, Überweisung, Depotkonto, Umbuchung
Bitte um eine einfache Erklärung: außerbörslicher Handel?

Hallo!

Ich habe mir eine Depotkonto beim Consorsbank eröffnet. Könnt ihr mir mal kurz auf einfache Sprache erklären über den außerbörslicher Handel?

Ich möchte nämlich in eine Aktie aus der USA in Dollars investieren. Ich habe noch keine Erfahrung mit dem Wertpapierhandel. Ist die Zustimmung für mich sinnvoll?

Am ende des Tages würde ich gerne mein gekauftes Wertpapier zum bestmöglichen Preis besitzen, und nicht wie beim Robinhood, dass die Aktien noch gar nicht besitzen und unterm tisch gehandelt haben. (OTC)

Vielen Dank!

Zustimmung außerbörslicher Handel

Wählen Sie bei der Erteilung eines Wertpapierkauf- oder -verkaufauftrags keinen Handelsplatz aus, wird Consorsbank Ihren Auftrag nach den „Grundsätzen zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“ abwickeln. Darin sind die Handelsplätze festgelegt, die durchschnittlich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung versprechen. Hierzu zählen natürlich auch außerbörsliche Handelsplätze. 
Um Ihre Aufträge im Rahmen dieser Ausführungsgrundsätze ggfs. auch an einen außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten zu können, benötigen wir nachfolgend Ihre Zustimmung.
Bei außerbörslichen Handelsplätzen besteht ein höheres Gegenparteirisiko (d.h. das Risiko zwischen Abschluss und Erfüllung einer Transaktion, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen auf Lieferung des zugrundeliegenden Vermögenswertes oder Bezahlung nicht nachkommt) als bei regulierten Handelsplätzen (z.B. Börsen)
Erteilen Sie keine Zustimmung, werden wir Ihren Auftrag an den in den Ausführungsgrundsätzen nächstgenannten nicht außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten. Außerbörsliche Handelsplätze werden wir dann nicht berücksichtigen - auch wenn diese nach unseren Ausführungsgrundsätzen ein besseres Ergebnis versprechen würden.
Ihre Zustimmung erteilen Sie nachfolgend durch Eingabe einer TAN. Eine erteilte Zustimmung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

A: Ich stimme einer außerbörslichen Ausführung von Aufträgen ausdrücklich zu. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

B: Ich stimme einer Ausführung erteilter Aufträge an außerbörslichen Handelsplätzen NICHT zu und mir ist bewusst, dass eine Nichteinbeziehung von außerbörslichen Handelsplätzen in die Handelsplatzauswahl eine nachteilige Auswirkung auf die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung meines Auftrages haben kann. 

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Kontoform für eine GbR (Investmentclub) /Haftung und Steuern

Hi Leute,

ich bitte um eure Hilfe. wir planen die Gründung eines Investmentclubs in der Form einer GbR. Der Club soll aus 4 Mitgliedern bestehen, von denen jeder gleichberechtigt ist.

Das Vermögen soll entsprechend den Anteilen jeder Person zugeordnet werden. Eine Kreditaufnahme ist im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.

Nun sind leider noch einige Fragen zum Konto/Depot zu klären:

Gibt es Unterschiede in Sachen Haftung und Recht bei den folgenden Optionen?:

1) Die Eröffnung eines Depots + Verechnungskontos erfolgt auf den Namen aller 4 Gesellschafter. Jeder ist also Kontoninhaber:

  • Haftung: Im Falle des Verschuldens eines Kontoinhabers (Privates Verschulden) haftet dieser, wie im Gesellschaftsvertrag festgehalten, nur mit SEINEN Anteilen am Gesamtvermögen des Investmentclus richtig? Die Bank erhält ja ein Exemplar des Gesellschaftsvertrags und könnte dann nicht das Konto pfänden wenn es hart auf hart kommt oder? Verschuldet sich einer der Gesellschafter im Auftrag der GbR so kann der Gläubiger an jeden Gesellschafter herantreten und die Schuld einfordern richtig? (Ist das Haftungskapital hier wiederum nur auf die Anteile im Depot beschränkt?)

  • Steuern: Die Bank verschickt Steuerbescheinigungen an jeden der Gesellschafter. Jeweils die gleiche, da Sie ja nicht weiss, wie die Anteile im Depot sind. Wie verläuft die Zurechnung der Steuer auf die Gesellschafter bzw. was ist dem Finanzamt vorzulegen? Reicht es, wenn jeder Gesellschafter eine Bestätigung über seine Anteile bekommt unddiese dann unterschrieben vom GEschäftsführer (bzw. hier allen Gesellschaftern) beim Finanzamt einreicht, damit die abgeführte Abgeltungssteuer jweils zugeordnet werden kann?

2)Die Eröffnung eines Depots + Verrechnungskontos erfolgt auf den Namen eines Gesellschafters, die anderen Gesellschafter erhalten eine Vollmacht.

Wie ist hier die Rechtliche bzw. steuerliche Basis? Hier ist es doch leider so, dsas das Depotguthaben bei bei privatinsolvenz des Kontoinhabers komplett haftet oder`?? die anderen bevollmächtigten Gesellchafter haben kein Recht auf ihr geld oder? Gibt es evtl. eine Möglichkeit dies vertraglich mit der Bank einzuschränken und wiederum eine Bruchteilshaftung festzulegen? Es ist nämlich leider so, dass viele Banken keine Depotkonten mit mehr als 2 Kontoinhabern anbieten, weil der Verwaltungsaufwand wohl zu groß wäre.....

Sorry für die teilweise dummen Fragen aber dies ist Neuland und wir sind um jede Hilfe dankbar! Leider findet man im Internet nicht wirklcih nützliche Informationen hierüber.

Mit freundlichem Gruß,

busta

Finanzen, Steuern, Depot, Bank, Recht, GbR, Konto, gemeinschaftskonto
comedirect PostIdent oder VideoIdent funktioniert nicht?

Ich habe vor kurzem ein comedirect Depot eröffnet. Meine Identität sollte ich per PostIdent nachweisen, dies tat ich auch zunächst und das Konto wurde friegeschalten, jedoch erfolgte ein Tag später eine Meldung das etwas schiefgelaufen sei und das Konto wurde wieder gesperrt. Ich sollte erneut den Post Ident durchführen. Nach telefonischer Rücksprache liegt es wohl daran, dass die Ausstellungsbehörde von der Poststelle nicht ausgeschrieben wurden sei. Nach Rückfrage bei der Poststelle liegt dies aber daran, das der Name der Ausstellungsbehörde zu lang sei und nicht komplett reinpasst (es fehlen 2 Buchstaben) und daher abgekürzt werden müsste. Sie versuchten es erneut undv kürzten es an anderer Stelle ab, aber auch dies wurde nicht akzeptiert. Nach Rücksprache mit comedirect soll die Postfiliale dies Handschriftlich dann ergänzen, aber auch dies ist laut Postfiliale nicht möglich, da das ganze Verfahren online geht und Handschriftliche Ergänzungen nicht möglich sind, auch bei einer anderen Postfiliale bekam ich diese Auskunft erneut. Comedirect akzeptiert das Postident aber so nicht , sie verwiesen auf den VideoIdent aber auch hier kommt es zur Fehlermeldung und laut erneuter Rücksprache bei einem Mitarbeiter von comedirect, liegt dies wohl daran dass die Identität wohl schonmal festgestellt und erst Rückwirkend aberkannt wurde und eine Identitätsnachweis nur noch über den Postident nachgewiesen werden kann, welches ja aber wiederum nicht akzeptiert wird... Ihr versteht also hoffentlich mein Dilemma.. Ich weiß langsam wirklich nicht mehr was ich machen soll und wollte Fragen ob jemand ähnliche Erfahrungen bereits gemacht hat und eventuelle Lösungsvorschläge hat.

Ich würd gerne das Konto löschen und wo anders ein Depot einrichten, das Problem ist aber das in der kurzen Zeit wo mein Depot freigegeben war, ich bereits Geld eingezahlt habe und eine Löschung nur geht wenn sich kein Guthaben mehr drauf befindet, eine Rücküberweisung ist mir aber dank Sperrung ebenfalls nicht möglich... und da ich des Geld gerne wieder hätte, suche ich dringend nach Lösung und bin für jeden Ratschlag dankbar

Depot, Bank, Recht, PostIdent, Postfiliale