Ich bin schwanger darf ich früher raus?
Hey Ich bin Schwanger darf ich früher aus meine Wohnung ziehen? Ich habe eine Kündigungsfrist von einem Jahr jedoch ist die Wohnung zu klein für uns und wollen in einer größeren Wohnung ziehen ich bin gerade mal 4 Monate in der Wohnung ich würde mich auf einer schnellen Rückmeldung mich freuen im Voraus danke ☺️
7 Antworten
Hi
Eine Schwangerschaft ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Wenn du ein Kündigungsverzicht auf ein Jahr akzeptiert hast, heißt das nicht das du ein Jahr Kündigungsfrist hast sondern das du ein Jahr lang auf einen Kündigung verzichtest.
Da davon bereits 4 Monate rum sind bleiben nur noch 6 Monate. Du kannst also deinem Vermieter mitteilen das du nach Ablauf des einen Jahres wieder ausziehen musst weil du nachwuchs bekommst. Vielleicht fragst du ihn einfach wenn du was gefunden hast ob du früher raus darfst.
Sollte in deinem Vertrag allerdings tatsächlich stehen das du ein Jahr Kündigungsfrist hast ist das schlicht nicht rechtlich machbar somit hast du die normalen 3 Monate.
Ist das eher ein einjähriger Kündigungsverzicht? Eine einjährige Kündigungsfrist gibt es für Mieter nicht.
Kündigungsfrist 1 Jahr?
Das gibt es in Deutschland nicht für Mieter.
Da beträgt die Kündigungsfrist, wenn nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.
Wie "klein" ist denn die Wohnung?
Die Kündigungsfrist ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Für Mieter 3 Monate, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart. BGB § 573c Absatz 1.
Eine Mindestmietzeit gibt es in Deutschland nicht.
Bestenfalls einen Kündigungsverzicht für bestimmte Zeit.
Maximal aber 4 Jahre ab Vertragsabschluß.
- Doch Vermieter können im Mietvertrag eine Mindestlaufzeit für das Mietverhältnis bestimmen. In der Regel wird eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Müssen Mieter dennoch ausziehen, müssen sie das immer mit dem Vermieter klären. Eine rechtliche Regelung, wie lange eine Mindestlaufzeit sein darf oder muss, gibt es nicht. Durchschnittlich liegt die Dauer jedoch zwischen einem und zwei Jahren. https://www.mietrecht.com/mindestmietdauer/Die gesetzliche Grenze einer Mindestmietdauer beträgt vier Jahre. https://www.dahlercompany.com/de/ressort/ratgeber/immobilien-wissen/kurz-erklaert-mindestmietdauer#:~:text=Wie%20lange%20darf%20die%20Mindestmietdauer,und%20die%20Klausel%20ist%20rechtswidrig. Eine Mindestmietdauer ist grundsätzlich rechtens.
Selbst wenn der Mieter das unterschreibt wäre das, ein einseitiger, nur für den Mieter geltender Kündigungsverzicht, nach deutschem Mietrecht unwirksam.
Die Vertragsfreiheit ist bei Wohnraummietverträgen nämlich stark eingeschränkt.
Alles was auch nur ansatzweise zu Ungunsten des Mieters sein könnte ist unwirksam.
Frag den Vermieter welche Möglichkeiten es gibt z.B. wenn du selbst nach einem Nachmieter suchst oder der Vermieter kann dir eine Wohnung mit Kinderzimmer anbieten.
Sprich mit dem Vermieter ob du aufgrund der Umstände eine kürzere Kündigungsfrist bekommen kannst.
Wenn du Glück hast sagt er ja.
Wenn du Pech hast nein. Du bist erst vor 4 Monaten eingezogen. Und die Kündigungsfrist war dir bekannt. Wie kam es zu der Schwangerschaft?
Edit: Sicher das es die Kündigungsfrist ist und nicht eine Mindestmietdauer?
Das ist nicht korrekt. Das kann jeder Vermieter selbst entscheiden. Nach zb frisch sanierten Wohnung nicht unüblich. Eine rechtliche Regelung, wie lange eine Mindestlaufzeit sein darf oder muss, gibt es nicht. ich denke aber es geht hier um eine Mindestmietdauer nicht um eine Kündigungsfrist.