Zweiter Nebenjob?
Hallo
mir ist bekannt, dass ich als Nebenjob nur 1 Minijob annehmen darf ohne dafür Lohnsteuer zu zahlen, auch wenn ich mit dem 2. Minijob nicht über die 538€ käme.
Kann ich das umgehen, wenn ich bei meiner Bekannten putze und sie mir dafür meinen Musikunterricht als " Dankeschön" bezahlt?
Dann bin ich dort zwar nicht angemeldet, könnte aber trotzdem indirekt etwas "hinzuverdienen".
Vielen Dank für eure Tipps
Paula
Hast du denn auch eine Hauptbeschäftigung?
Ja - in Teilzeit
3 Antworten
...mir ist bekannt, dass ich als Nebenjob nur 1 Minijob annehmen darf, auch wenn ich mit dem 2. Minijob nicht über die 538€ käme.
Stimmt so pauschal natürlich nicht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html
wie z.B.: Gesetzlich geregelt Nur ein Minijob neben dem HauptjobNeben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
mir ist bekannt, dass ich als Nebenjob nur 1 Minijob annehmen darf,
???
Quark.
Die Anzahl an möglichen Minijobs ist nicht gesetzlich begrenzt. Die Einkommen ALLER Minijobs werden jedoch für die Festsetzung der Versicherungspflicht sowie der Lohnsteuer gemeinsam berücksichtigt.
das wäre trotzdem schwarzarbeit. du wirst ja dafür bezahlt.
der 2. minijob, also das putzen, wäre schwarzarbeit, da er nicht angemeldet ist.
Was hat ein korrekt angemeldeter Minijob mit Schwarzarbeit zu tun? Nichts!
Gesetzlich gibt es keine Begrenzung in der Anzahl der ausübbaren Minijobs.