Frage zu Bafög und Nebenjobs(Werkstudent&Minijob)?
Hallo liebe Community,
ich habe im September 2023 mein Bafög beantragt und im Oktober 2023 einen Minijob begonnen. Nun möchte ich zusätzlich einen Werkstudentenjob annehmen. Muss ich dem Bafög-Amt Bescheid geben, dass ich beide Jobs habe, oder reicht es, wenn ich nur den Minijob angebe oder kriege ich überhaupt noch mein Bafög Geld? Ich habe im Internet gelesen, dass es nicht erforderlich ist, den Minijob zu melden, bin mir aber unsicher, ob das auch für den Werkstudentenjob gilt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße
1 Antwort
Nun möchte ich zusätzlich einen Werkstudentenjob annehmen. Muss ich dem Bafög-Amt Bescheid geben, dass ich beide Jobs habe
selbstverständlich musst Du Deine zusätzlichen Einkünfte dem Bafögamt melden - alles oberhalb von monatsdurchschnittlich 538 Euro wird vollumfänglich auf den Baföganspruch angerechnet.
Hinzu kommt, wenn Dein Einkommen oberhalb der Minijobeinkommensgrenze liegt fällst Du aus der Familienversicherung raus und benötigst auch eine studentische Krankenversicherung - Zusatzkosten monatlich rund 130 Euro.
Aktuell liegt die Grenze nicht bei monatlich 538 Euro, sondern bei 522,50 Euro. Hintergrund dazu siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php
Ansonsten kann ich mich nur anschließen – auch was die studentische Krankenversicherung betrifft. Details zur Familienversicherung siehe https://www.studis-online.de/studierendenversicherung/familienversicherung-student.php