Kann, ich, meine Hälfte, versteigern, lassen?
Ein Grundstück,zwei Eigentümer im Grundbuch je zur Hälfte eingetragen,einer bewohnt das Haupthaus und der Bruder den Anbau mit eigenem Eingang,ein gemeinsames Darlehen bei der Bank wo jeder die Hälfte abbezahlt,es gibt nur eine interne Aufteilung keine genaue Aufteilung im Grundbuch.Eine Teilungsversteigerung kann er sich nicht Leisten.Einer kann seine Hälfte finanziell nicht mehr Halten, kann auch die monatliche Rate an die Bank nicht mehr zahlen und möchte seine Hälfte versteigern lassen.Geht das und kann er das ohne Zustimmung des Anderen ?
7 Antworten
Salue
Ich habe bei unserer Liegenschaft das gleiche System. Die Liegenschaft ist nicht in zwei Hälften aufgeteilt, mein Partner und ich sind aber je 50% Eigentümer im Grundbuch.
Nur eine Hälfte kaufen wird niemand intererssieren. Der Käufer kann damit nicht viel anfangen, Er müsste darauf hoffen, dass er später auch den anderen Teil noch kaufen kann. Das kann unter Umständen lange dauern und nicht mal nutzen kann er seinen Anteil.
Da müsste man zuerst das Objekt an sich teilen. Also den Wert des Haupt- und des Nebenhauses von Wert her taxieren und so eintragen lassen. Dann kann eine Hälfte einzeln verkauft werden.
Tellensohn
Wenn das grundbuchlich nicht geteilt ist, kann man es nicht sinnvoll verkaufen.
Wieso versteigern lassen, wenn man ihn auch verkaufen kann? Nur in beiden Fällen ergibt sich das Problem, dass wohl niemand an einem hälftigen Miteigentumsanteil interessiert sein wird (außer der weitere Miteigentümer).
Da kann ich dir nur raten, dass du da einen Anwalt zu Rate ziehst.
Danke für deine Antwort aber den kann er sich leider auch nicht mehr leisten zur Zeit.
Niemals wird er fuer die halbe Immobilie einen Kaeufer finden, der bereit ist, mehr als einen winzigen Bruchteil des halben Wertes des Gesamtimmobilie zu bezahlen. Was will man auch damit.