Zebrastreifen nur für Fußgänger, trotzdem fährt Fahrradfahrer drüber?
Ich bin heute mit dem Auto über einen Zebrastreifen gefahren, der sich kurz vor einem Kreisverkehr befindet. Weit und breit war weder ein Fußgänger noch ein Auto zu sehen. Also habe ich nicht angehalten und wollte direkt in den Kreisverkehr fahren. In dem Moment kam von links ein Fahrradfahrer mit hoher Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gefahren.
Jetzt meine Frage: Hätte ich Schuld oder Mitschuld bekommen, wenn sich der Fahrradfahrer meinetwegen verletzt hätte? Dieser Fahrradfahrer war ein Jugendlicher, der verbotenerweise zum einen auf dem Bürgersteig gefahren ist und zum anderen auf der falschen Straßenseite. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man Fußgänger immer vorbei lassen muss, aber Radfahrer nichts auf dem Zebrastreifen zu suchen haben außer sie schieben.
6 Antworten
Hätte ich Schuld oder Mitschuld bekommen, wenn sich der Fahrradfahrer meinetwegen verletzt hätte?
Es kommt darauf an.
Ein Fahrradfahrer, der nicht absteigt am Zebrastreifen befindet sich nicht in dessen Schutzbereich und ist somit nicht vorrangberechtigt und muss demnach dir die Vorfahrt lassen.
Wegen einer Missachtung einer Vorfahrt darfst du aber auch niemanden über den Haufen fahren. Wenn es also die Möglichkeit zur Vermeidung des Unfalls gibt, dann bekommst du eine Mitschuld. War es dir unmöglich den Unfall noch zu vermeiden, bekommt der Radfahrer die Alleinschuld.
Er fuhr auf der falschen Straßenseite in falscher Richtung. An der Straße sind auf beiden Seiten Radwege.
Der Radfahrer hätte vor dem Zebrastreifen anhalten müssen damit der Autofahrer weis das er diesen benutzen will.
Ich persönlich fahre auch Rad und mache das so. Meist schiebe ich das Rad sogar über den Zebrastreifen. Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin regt mich das auch immer auf wenn Leute Rad fahren und denken sie sind allein auf der Straße.
Er fuhr auf der falschen Straßenseite in falscher Richtung auf dem Bürgersteig. An der Straße ist an beiden Seiten ein Radweg
Dann hast Du in der Fahrschule nicht wirklich aufgepasst. Auch Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren. Nur haben sie dann keinen Vorrang, sondern sind wartepflichtig.
Vor 30 Jahren war das nicht so. Außerdem gibt es dort keinen Fahrradweg, der ihn berechtigt, dort überhaupt zu fahren.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Selbst wenn du keine Schuld hast, kann man auch auf sein Recht verzichten, zumal es sich der Radfahrer erzwungen hat. Bringt trotzdem viel Ärger.
Ja der Radfahrer darf einen Zebrastreifen benutzen hat aber keinen Vorrang.
Andersherum darfst du auch keinen anderen Autofahrer Anfahren wenn er dir die Vorfahrt nimmt und du noch Bremsen kannst und bei einem Radfahrer ist es nicht anders
Ist halt die so typische "Ich hab Vorfahrt und darauf
bestehe ich, egal was passiert"-Einstellung die die
meistemn Autofahrer haben.
Er darf den Zebrastreifen nutzen, muss aber absteigen. Wenn weit und breit kein Fahrzeug in Sicht, darf er rüber fahren. Habe ich vorhin nachgelesen