frage zu hartz vier rückzahlung?
Ich habe eine Frage. Heute kam ein Brief vom Jobcenter da steht drin Mehrfertigung Erstattungsanspruch. Meine Tante hat vom Jobcenter von 1.5.20 bis 28.2.21 leistung von insgesamt 8812,18€ bekommen. Da sie aber rente wegen voller erwerbsminderung für den zeitraum gestellt hat bekommt sie eine Nachzahlung von 7260,70€. Nun meine Frage muss meine Tante die 8812,18€ nun bis zum 14.2.21 zurückzahlen oder werden die 8812,18€ mit der Nachzahlung aus der EU Rente verrechnet.
Ps. Keine dummen Kommedare schreiben.
Ich vergass das die nachzahlung der Eu Rente noch nicht ausgezahlt wurde.
4 Antworten
Wenn sie weniger bekommt als sie vom Jobcenter für den Zeitraum erhalten hat, dann muss auch nur max. die Nachzahlung erstattet werden, evtl. Freibeträge müssen natürlich berücksichtigt werden.
Da hier von Mehrfertigung und Erstattungsanspruch die Rede ist, gehe ich davon aus dass das Jobcenter bei der RV - einen Antrag auf Erstattung gestellt hat oder noch stellt und sie das dann unter sich verrechnen.
Aber das sollte die Tante durch entsprechende Schreiben von der RV - und dem Jobcenter mitgeteilt bekommen haben.
Nun, aus dem Schreiben vom JC steht ja klar drin was sie machen muss.
Verrechnen tut das JC da so nichts, da es 2 unterschiedliche Sachen sind. Ich vermute mal, es ist eine Zahlungsaufforderung vom JC bis Datum X das zu viel gezahlte Geld zurückzuzahlen.
Das Wort "Erstattungsanspruch" signalisiert, daß Deine Tante Geld erstatten = zurückzahlen soll.
Bei der Rentennachzahlung handelt es sich m.M.n. um ein Einkommen, welches grundsätzlich nach dem Zuflußprinzip anzurechnen wäre.
Für am wahrscheinlichtsten halte ich es, daß das Jobcenter einen Erstattungsanspruch an den Rententräger geltend (ge)macht (hat), so daß eine Verrechnung erfolgt.
Mehrfertig Erstattungsanspruch gibt es nicht, was soll das sein?
Ich fürchte, die Leistungen wurden mit Rückforderungsanspruch bewilligt und sind somit komplett an das Job-Center zurückzubezahlen.
Gute Besserung!