Zahlt der Besitzer oder das Amt den Gesetzlichen Finderlohn?

9 Antworten

vom Wert des Fundstückes stehen Dir bis 500 Euro 5 % zu, vom Mehrwert 3 %; wenn ich richtig informiert bin hast Du ein Zurückbehaltungsrecht bis der Finderlohn bezahlt ist; Zahlen muss der, der das Teil verloren hat;

Wenn du etwas findest kannst du Finderlohn vom Eigentümer verlangen. 971 BGB.

Vorausgesetzt du gibst, so wie du das gemacht hats, den Fund bei der Polizei oder beim Fundbüro oder - falls bekannt - beim Eigentümer direkt ab.

dann mußt du dort auch deine Adresse hinterlassen. Es ist aber am Günstigsten du gibst es im Fundbüro ab! Natürlich zahlt der Verlierer den Finderlohn- oder auch nicht.


user8282919214  13.07.2020, 16:43

Habe meine Personalien und meine Adresse bei der Polizei angegeben.

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Der Besitzer!Warum sollte dir das Amt was zahlen?

Deshalb heißt es ja auch wenn der Besitzer sich meldet oder gefunden wird...

Finderlohn ist nur vom Eigentümer einer wiedergefundenen Sache zu entrichten.

Warum sollte die Allgemeinheit für Privateigentum "bluten"?