Zahlt der Besitzer oder das Amt den Gesetzlichen Finderlohn?
Habe am Samstag ein Iphone 5 an einer Bushaltestelle gefunden und das Handy heute bei der nächsten Polizeistation abgegeben.
9 Antworten
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vom Wert des Fundstückes stehen Dir bis 500 Euro 5 % zu, vom Mehrwert 3 %; wenn ich richtig informiert bin hast Du ein Zurückbehaltungsrecht bis der Finderlohn bezahlt ist; Zahlen muss der, der das Teil verloren hat;
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Wenn du etwas findest kannst du Finderlohn vom Eigentümer verlangen. 971 BGB.
Vorausgesetzt du gibst, so wie du das gemacht hats, den Fund bei der Polizei oder beim Fundbüro oder - falls bekannt - beim Eigentümer direkt ab.
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dann mußt du dort auch deine Adresse hinterlassen. Es ist aber am Günstigsten du gibst es im Fundbüro ab! Natürlich zahlt der Verlierer den Finderlohn- oder auch nicht.
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Habe meine Personalien und meine Adresse bei der Polizei angegeben.
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Der Besitzer!Warum sollte dir das Amt was zahlen?
Deshalb heißt es ja auch wenn der Besitzer sich meldet oder gefunden wird...
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Finderlohn ist nur vom Eigentümer einer wiedergefundenen Sache zu entrichten.
Warum sollte die Allgemeinheit für Privateigentum "bluten"?