Zahle Miete ohne Mietvertrag?
Hallo, bin 22 und wohne aktuell wieder bei meinen Eltern, ich wollte einen Mietvertrag doch das wurde mir nicht zugestanden.
Ich habe mehrfach mitbekommen das meine Mutter in meinen Räumen war, ein Schlüssel wird wehemmend verweigert.
Ich wohne zwar nur zum Übergang hier, doch möchte meine Privatsphäre respektiert haben. Welche Möglichkeiten gibt es das ich an die Schlüssel für meine Wohnung kommen oder besteht ohne Vertrag keine Möglichkeit? Miete zahle ich immer zum 1. des Monats
7 Antworten
Gesetzlich ist ein Mietvertrag und Schlüssel,ohne Frage und Zweifel!Bei Eltern ist das so eine Sache,nicht wahr?Da möchte man sich nicht wehren mit Händen und Füßen.Musst Du aber.Kauf 2 Mietverträge,fülle sie aus,leg sie vor zur Unterschrift und mach ein Schloss in die Tür,kostet nicht die Welt und ist leicht einzusetzen und gesetzl erlaubt, solange man dort wohnt.Dann hast Du Ruhe.Da man seelisch aber keine Ruhe findet, sieh bitte zu,dass Du baldigst ausziehen kannst.Man muss in Ruhe leben können.LG
Hey Charly du scheinst mich zu verstehen, vielen Dank für deine Worte.
Bei Deinen Eltern sollte doch ein Mietvertrag gar nicht notwendig sein, wenn Du dort nur übergangsweise wohnen wirst. Mit dem Schlüssel sollte doch zu regeln sein.
Ich wohne voraussichtlich bis Ende des Jahres Dort. Und auf mehrfaches Nachfragen wurde impulsiv reagiert und unangemessen darauf geantwortet also benötige ich eine andere Variante.
bist Du denn bei Deinen Eltern überhaupt Mieter oder nur Mitbewohner? Als Mitbewohner solltest Du zufrieden sein, wenn sich die Eltern bereit finden, daß Du zeitweise dort wohnst. Da Du dort wohnst ist ein Mietzuschuß rechtens, da Du Strom, Wasser und auch Heizung mitverbrauchst.
Kostgeld oder Miete?
Die Frage stellt sich mir aus einem anderen Thread. Dort wurde gesagt, wenn das erwachsene Kind Miete zahlt, kann man es nicht ohne weiteres rauswerfen. Wie sieht denn die Sache aus, wenn das Kind ohne Vertrag ein Kostgeld bezahlt, das so hoch ist, dass mindestens ein Teil davon als Mietanteil gerechnet werden kann? Eltern, die z. B. im Eigenheim leben, müssen ja das Kostgeld nicht als Mieteinnahme versteuern, aber angenommen, das erwachsene Kind zahlt 500 Euro und kostet an Essen, Strom, Waschmaschinennutzung, Versicherungsanteil, Müllgebühr, Putzmittel usw. "nur" 300 Euro? Dann blieben ja 200 Euro an Kaltmiete für die Eltern übrig, auch wenn kein Mietvertrag besteht.
dann müsstest du nur raus bekommen was deine Mutter Monatlich an den Vermieter bezahlt .. Z.B 900 Euro bei 2 Personen ist es Gerechtfertigt und da du bei deinen Eltern zurück gezogen bist ist dieses Kostgeld , Selbst bei Kostgeld hat du ein anrecht auf 5 schlüssel .. Haus - Wohn - briefkasten - Keller - Zimmer schlüssel , sollte deine Mutter nicht einlenken kannst du weniger Kostgeld bezahlen weil sie dir kein schlüssel gibt und wenn alles stricke reißen sollten Sprech euren vermieter an
Wenn du regelmäßig Miete überweist, ist das auch ein Vertrag. Und selbstverständlich hast du dann das Recht darauf, daß der von Dir gemietete Raum nicht ohne Deine Erlaubnis betreten wird.
Du kannst das Schloss austauschen lassen.
Nein ist es nicht ohne Mietvertrag. Gesetzlich nicht.Vorallem unter Verwandtschaft nicht.
Doch, ist es. Verwandtschaft entbindet nicht von gesetzlichen Regelungen. Und es braucht nicht zwingend einen schriftlichen Mietvertrag, um ein Mietverhältnis zu sein.
Mündlich zählt gesetzlich nicht.So ist das Gesetz!Erkundige Dich.Mündlich zählt fast gar nichts.
https://kanzlei-herfurtner.de/muendlicher-mietvertrag/
Lies nach und lösch Deine falschen Kommentare einfach.
Ich bin Jahrzehnte Mieter,war auch jahrelang Vermieter.Mündlich zählt heute nichts!Und wenn die Eltern einfach die Whg betreten,werden sie auch die Mieteinnahme anders rechtfertigen. Da man gegen Eltern nicht klagen mag und nichts schriftlich in der Hand hat,bleibt Mietvertrag,neues Schloss oder Auszug.
Mündlicher Mietvertrag – In der heutigen Zeit sind mündliche Vereinbarungen oft ein kontroverses Thema, insbesondere wenn es um die Immobilienwelt geht. Obwohl mündliche Mietverträge gesetzlich anerkannt sind, können sie für Vermieter und Mieter gleichermaßen zu Herausforderungen führen.
Hast Du geschickt!Mündlich bringt nichts.Ehe Du mich beleidigen magst,lies,was Du schickst.Er will sicher nicht seine Eltern verklagen....
Du kannst wie ein kleines Kind aufstampfen, deine Aussage ist trotzdem falsch. Ein mündlicher Vertrag zählt gesetzlich genauso wie ein schriftlicher, vor allem, wenn durch Kontoauszüge klar nachgewiesen werden kann, dass Mietzins bezahlt wurde.
Dass die Beweisbarkeit der Absprachen schwieriger ist, steht außer Zweifel. Aber im Zweifel gilt dann BGB.
Sag mal, bist du auch so ein PISA-Opfer, das nicht lesen gelernt hat?
"Obwohl mündliche Mietverträge gesetzlich anerkannt sind"
Punkt.
Alles andere, mit der schwierigen Beweisbarkeit, hab ich mehrfach geschrieben. Aber es BESTEHT ein Mietvertrag in diesem Fall, auch wenn er nicht schriftlich festgehalten wurde. Du hast oben behauptet, es gäbe keinen Mietvertrag und das ist einfach falsch.
Und jetzt Schluß hier mit dem Taubenschach.
Dann lass es doch endlich.Habe Deine Kommentare allgemein gelesen,Du bist nur am Bellen,Austeilen und Urteilen,wer bist Du,denkst Du?In diesem Sinne....
Du bist eine fürchterliche Person!
Man bedenke aber, dass hier lediglich ein möbliertes Zimmer gemietet wird - d.h. Kündigungsfrist seitens der Eltern beträgt lediglich 14 Tage. Ob man das herausfordern will..
Nen,bei keinem Mietvertrag gibt es keine Kündigungsfrist. Mündliche Absprachen zählen nicht.
Natürlich zählen auch mündliche Absprachen. Es ist halt nur blöd, sie nachzuweisen.
wozu brauchst du bei deinen Eltern ein Mietvertrag ich hatte auch keinen.
Ansonsten sehe ich hier nur einen Auszug für mich liest sich das ganze so als wenn diese wollen das du bald wieder ausziehst du bist nur geduldet aber nicht willkommen
du hast weder als Mieter noch als Vermieter einen steuerlichen "Vorteil" davon..
Wenn das Finanzamt es rausbekommt dann könnte eine Steuerhinterziehung im Raum stehen.
Bitte mach das,bestehe auf schriftliche Abmachung und neues Schloss selbst einsetzen.Alles Andere würde zu Anwalt und Klage führen,das willst Du sicher nicht.Gegen Eltern ist ja doch so eine Sache.Alles Gute für Dich und Kopf hoch!