Zählen wiederholte Jahre zu Schulpflicht?
In nrw liegt die Vollzeitschulpflicht ja, meines Wissens nach, bei 10 Jahren. Heißt das, dass man die zehnte Klasse vollendet haben muss, oder zählen auch wiederholte Klasse? Also, dass man diese Pflicht z.b schon nach der 9. erfüllt hat, wenn man einmal wiederholt hat?
3 Antworten
Zählen wiederholte Jahre zu Schulpflicht?
Ja, die Zählung geht nach den Schulbesuchsjahren und nicht nach der Jahrgangsstufe.
Wenn du bereits in der Grundschule wiederholt hast und später noch einmal zu Beginn der weiterführenden Schule, kannst du deine Pflichtjahre bereits zum Ende der 8ten Klasse haben. Bringt dir nur wenig, wenn du dann abgehst, da du dann keinen Abschluss hast.
Ab dem Zeitpunkt musst du bzw. deine Eltern dann einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen. Dieser wird normalerweise immer genehmigt, aber es spricht etwas gegen eine Verlängerung. Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich um einen sehr verhaltensauffälligen Schüler handelt oder derjenige sowieso nie in der Schule ist und keinen Bock mehr hat.
Nein es geht um Zeitjahre nicht im Schuljahre. Mit 10 Zeitjahren wäre diese erfüllt.
Darüber hinaus bist du in NRW noch bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig in dem du 18 wirst
Ja auch wiederholungen zählen als Jahre. Wenn man zweimal wiederholt hat könnte man theoretisch nach der 8. Klasse die Schule verlassen (hat dann aber immer noch Berufsschulpflicht)
Schlau ist es aber nicht die Schule ohne Abschluss zu verlassen.
Ich mache die 9. dieses Jahr zum zweiten Mal, also könnte ich die Schule im Sommer, theoretisch, verlassen?