Würde ein Behinderter zum Nachteil des Pflegenden auf Erbe bestehen?
Nachvollziehbar wäre es, wenn er das Erbe selber bräuchte um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Aber was ist, wenn dann das barrierefreie Haus in dem er selber lebt verkauft werden müsste?
Für mich nicht nachvollziehbar.
Weshalb sollte die Immobilie überhaupt veräußert werden? Weshalb nicht einfach als gemeinsame Erben behalten?
Wir bekommen 1,52 € / h für die Pflege wir bekommen keinen weiteren Kredit auf das Haus. Wir müssen froh sein wenn wir den bestehenden bezahlen können.
5 Antworten
Du meinst also, dass ein behinderter Mensch in einem Haus wohnt, was er erbt und nun soll er auf das Erbe verzichten? Das wäre ziemlich dumm von ihm. Er hätte dann ja ein ziemliches Risiko, dass er aus dem Haus muss, weil der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet oder es verkauft und dann jemand ihn rauswirft.
Er erbt nur ein Teil und damit er das bekommen kann müssten die anderen Erben das Haus verkaufen. - also verliert er das Haus.
Dann hat er das Erbe, um sich ein neues Haus zu suchen.
Er kann ja nicht auf das Erbe verzichten.
Er erbt nur ein Teil und damit er das bekommen kann müssten die anderen Erben das Haus verkaufen. - also verliert er das Haus.
Das ist ja Unfug. Wenn nur 50 000 an Erbe anstehen, können die anderen Erben den Pflegefall auszahlen und alle können da wohnen bleiben!
Wo ist den das Problem?
das Haus ist belastet und neuen Kredit gibt es nicht
als pflegende Angehörige verdienen wir zu wenig
Ich versteh nicht,warum er verzichten sollte.Der Pflegende wird grundsätzlich entlohnt und hat erstmal kein Anspruch auf ein Erbe einer fremden Person.
Klingt,als wäre da eher professionelle Beratung nötig.Und es stellt sich mir die Frage,wie geschäftsfähig derjenige ist,wenn er nicht versteht,dass sein Erbe drauf gehen wird,wenn die Anghörigen nicht weiter pflegen.
nicht geschäftsfähig die Diskussion geht daher mit dem Betreuer.
Der Erbe darf mit seinem Erbe verfahren wie er will ... wenn das Haus dafür verkauft werden muss, ist das so, das wird ihm wohl bewusst sein.
Der Erbe kann nicht entscheiden - nicht bei Bewusstsein!
Der Betreuer entscheidet - aber nicht im Sinne der Betreuten.
Nein , das geht auch aus einem früheren Schreiben hervor . sie wollte es nie.
Heute schon gar nicht. Das Geld ginge an das Sozialamt. Wenn wir aber das Haus verlieren und die Pflege nicht mehr fortsetzen können, dann würde das Erbe nur wenige Monate reichen um meine Schwester im Heim zu pflegen (Intensivpflege). Das heißt auf längere Sicht würde auch das Sozialamt nicht profitieren:
Wenn sie erbt gewinnt keiner.
wie schön erläutert, dieses Schreiben zählt rechtlich nicht - nur ein notarieller Erbverzicht, den es wohl nicht gibt
das ist richtig - zumal man mal etwas sagt - oder schreibt das man später nicht mehr so meint. Aber das sie nicht bekommen würde sondern nur das Sozialamt würde sie auch heute so entscheiden.
Den Sozialkassen haben wir (Auskunft der Krankenkasse) in den vergangen Jahren über 1 Million Kosten eingespart. (Meine Schwester ist ein Extremer Pflegefall unter anderem braucht sie gleich 2 Pflegekräfte 202 PFlegestunden laut MDK Bericht) Die Woche hat aber nur 168 Stunden 7*24 Stunden.
Einzige Option wäre die intensivpflege nach §37c SGB V als 5,5 Pflegekräfte allein für meine Schwester.
Diese Pflege machen wir zu zweit als pflegende Angehörige. In einem Pflegeheim würde sie kaum 6 Wochen überleben bei uns ist sie 6 Jahre und unsere Pflege wird vom Arzt und den Pflegekontrollen hoch gelobt.
der Betreuer, der die Vermögenssorge hat, darf auf Geld des Betreuten nicht verzichten ... das ist rechtlich so
ihr müsstet eben, das Geld auftreiben, um die Schwester auszuzahlen
und das Sozialamt kommt sicher schon die ganze Zeit auf ...
wir sind Miterben, d.h. es geht zu unseren LAsten und wir müssten das Haus verkaufen.
Und "entlohnt"? Der Pflegefall ist extrem intensiv, erfordert 202 Pflegestunden in der Woche also in etwas 1,52 € / h Pflegegeld.
Nach dem Hausverkauf, können wir die Pflege nicht fortsetzen, da es kaum ein so gut geeignetes Haus gibt.