Würde ein Behinderter zum Nachteil des Pflegenden auf Erbe bestehen?

Clon99  03.04.2025, 16:13

Weshalb sollte die Immobilie überhaupt veräußert werden? Weshalb nicht einfach als gemeinsame Erben behalten?

WAYKOW 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 02:25

Wir bekommen 1,52 € / h für die Pflege wir bekommen keinen weiteren Kredit auf das Haus. Wir müssen froh sein wenn wir den bestehenden bezahlen können.

5 Antworten

Du meinst also, dass ein behinderter Mensch in einem Haus wohnt, was er erbt und nun soll er auf das Erbe verzichten? Das wäre ziemlich dumm von ihm. Er hätte dann ja ein ziemliches Risiko, dass er aus dem Haus muss, weil der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet oder es verkauft und dann jemand ihn rauswirft.


WAYKOW 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 13:01

Er erbt nur ein Teil und damit er das bekommen kann müssten die anderen Erben das Haus verkaufen. - also verliert er das Haus.

Dann hat er das Erbe, um sich ein neues Haus zu suchen.


WAYKOW 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 13:02

mit 50.000 €?

Er kann ja nicht auf das Erbe verzichten.

Er erbt nur ein Teil und damit er das bekommen kann müssten die anderen Erben das Haus verkaufen. - also verliert er das Haus.

Das ist ja Unfug. Wenn nur 50 000 an Erbe anstehen, können die anderen Erben den Pflegefall auszahlen und alle können da wohnen bleiben!

Wo ist den das Problem?


WAYKOW 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 02:18

das Haus ist belastet und neuen Kredit gibt es nicht

als pflegende Angehörige verdienen wir zu wenig

Ich versteh nicht,warum er verzichten sollte.Der Pflegende wird grundsätzlich entlohnt und hat erstmal kein Anspruch auf ein Erbe einer fremden Person.


WAYKOW 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 13:00

wir sind Miterben, d.h. es geht zu unseren LAsten und wir müssten das Haus verkaufen.

Und "entlohnt"? Der Pflegefall ist extrem intensiv, erfordert 202 Pflegestunden in der Woche also in etwas 1,52 € / h Pflegegeld.

Nach dem Hausverkauf, können wir die Pflege nicht fortsetzen, da es kaum ein so gut geeignetes Haus gibt.

pony  03.04.2025, 13:04
@WAYKOW

man weiss ja nicht, ob der mensch mit handicap nicht einfach die schnauze von euch vollhat.

WAYKOW 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 13:11
@pony

das weiß man - nein

mentale Gesundheit hat sich nachweislich gebessert. Dazu gibt es sogar Attest vom Arzt. Auch 6 Jahre ohne Corona-Grippe oder andere Infektionskrankheiten. Da sie ein Intensivpflegefall wäre auch eine Heimunterbringung kaum möglich.

Kassandra0811  03.04.2025, 13:11
@WAYKOW

Klingt,als wäre da eher professionelle Beratung nötig.Und es stellt sich mir die Frage,wie geschäftsfähig derjenige ist,wenn er nicht versteht,dass sein Erbe drauf gehen wird,wenn die Anghörigen nicht weiter pflegen.

WAYKOW 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 13:12
@Kassandra0811

nicht geschäftsfähig die Diskussion geht daher mit dem Betreuer.

Der Erbe darf mit seinem Erbe verfahren wie er will ... wenn das Haus dafür verkauft werden muss, ist das so, das wird ihm wohl bewusst sein.


WAYKOW 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 02:29

Der Erbe kann nicht entscheiden - nicht bei Bewusstsein!

Der Betreuer entscheidet - aber nicht im Sinne der Betreuten.

WAYKOW 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 09:45
@frodobeutlin100

Nein , das geht auch aus einem früheren Schreiben hervor . sie wollte es nie.
Heute schon gar nicht. Das Geld ginge an das Sozialamt. Wenn wir aber das Haus verlieren und die Pflege nicht mehr fortsetzen können, dann würde das Erbe nur wenige Monate reichen um meine Schwester im Heim zu pflegen (Intensivpflege). Das heißt auf längere Sicht würde auch das Sozialamt nicht profitieren:
Wenn sie erbt gewinnt keiner.

frodobeutlin100  04.04.2025, 10:09
@WAYKOW

wie schön erläutert, dieses Schreiben zählt rechtlich nicht - nur ein notarieller Erbverzicht, den es wohl nicht gibt

WAYKOW 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 10:27
@frodobeutlin100

das ist richtig - zumal man mal etwas sagt - oder schreibt das man später nicht mehr so meint. Aber das sie nicht bekommen würde sondern nur das Sozialamt würde sie auch heute so entscheiden.

Den Sozialkassen haben wir (Auskunft der Krankenkasse) in den vergangen Jahren über 1 Million Kosten eingespart. (Meine Schwester ist ein Extremer Pflegefall unter anderem braucht sie gleich 2 Pflegekräfte 202 PFlegestunden laut MDK Bericht) Die Woche hat aber nur 168 Stunden 7*24 Stunden.
Einzige Option wäre die intensivpflege nach §37c SGB V als 5,5 Pflegekräfte allein für meine Schwester.
Diese Pflege machen wir zu zweit als pflegende Angehörige. In einem Pflegeheim würde sie kaum 6 Wochen überleben bei uns ist sie 6 Jahre und unsere Pflege wird vom Arzt und den Pflegekontrollen hoch gelobt.

frodobeutlin100  04.04.2025, 11:14
@WAYKOW

der Betreuer, der die Vermögenssorge hat, darf auf Geld des Betreuten nicht verzichten ... das ist rechtlich so

ihr müsstet eben, das Geld auftreiben, um die Schwester auszuzahlen

und das Sozialamt kommt sicher schon die ganze Zeit auf ...