Ärger mit dem Vater nach dem Tod meiner Mutter, Angst um Erbe?

Mugua  16.02.2024, 01:19

Was davon hat denn überhaupt deiner Mutter gehört? Und was für ein Testament gab es?

paulanerspezi99 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 16:39

Gemeinschaftliches Testament

5 Antworten

Du hast nich mehr viel Zeit den Pflichtteil nach deiner Mutter einzufordern.

Was mich irritiert ist der Testamentvollstrecker - der muss per se in einem Testament bestimmt worden sein.Das Amt muss man vor einem Notar annehmen. Der Testamentvollstrecker haftet für die korrekte Umsetzung des Testaments.

Ich würde zumindest das Testament von einem Anwalt prüfen lassen.

Je nachdem, ob der Bruder Sozialleistungen bezieht - vielleicht das Betreuungsgericht einschalten.

Solange Vater lebt, kann er über sein Eigentum frei verfügen. Sollte das Testament eine Strafklausel enthalten - bleibt es eine Rechenaufgabe.

Je nachdem wie jung du bist - er hat Leistungen gekürzt aber evtl ist er dir dennoch noch zum Unterhalt verpflichtet. Kindergeld - würde dann der Oma zustehen. Vielleicht auch in der Richtung prüfen lassen.

da dein vater noch lebt, gibts keinen pflichtteil derzeit für dich. das was nach seinem tod übrig ist, ist das was du eventuell noch erbst mit deinem bruder. wenn er das alles bereits verscherbelt und verjubelt zu lebzeiten, ist das seine sache und sein recht. dann bleibt nix für dich übrig.


kabbes69  16.02.2024, 06:55

Wenn die Kinder per Testament enterbt wurden, liegt es immer noch in der Frist (drei Jahre ab Kenntnis der Enterbung) um den Pflichtteil der Mutter beim Vater als Alleinerben einzufordern.

psimonp  17.02.2024, 07:43
@kabbes69

na dann kann er das ja tun. ist dort allerdings nichts mehr, wird er auch nix bekommen.

kabbes69  17.02.2024, 11:02
@psimonp

Bei einem Haus und zwei Mietwohnungen halte ich die Theorie für ziemlich unwahrscheinlich.

Hätte er Inzwischen alles an seine Neue verschenkt - da Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist - müsste Papa seine Schenkung unter Umständen zurück fordern.

Deine Mutter Dir kann niemand ersetzen, mein Beileid, daß Du sie so früh verloren hast. Allerdings kann ich auch verstehen, dass Dein Vater nach dem Tod seiner Frau einsam war, und deshalb eine neue Partnerin hat.

Wenn Du das trennen kannst, ist vielleicht eine Verbesserung des Klimas möglich, um auch Gespräche über Deine Ängste zu führen.

Bei den Immobilien ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Dein Vater kann sie nur verkaufen, wenn er Alleineigentümer ist.

Bei einem Berliner Testament Deiner Eltern können Du und Dein Bruder den Pflichtteil fordern, danach entscheidet allerdings Dein Vater, wen er nach seinem Tod als Erbe einsetzt.

Ich hoffe, Du findest einen Weg, mit Deinem Vater ins Gespräch zu kommen.

Alles Gute für Dich und Deinen Bruder,

Giwalato


paulanerspezi99 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 16:38

Danke!

das er sich einsam gefühlt hat und alles versteh ich, aber dass man dadurch seine Kinder und Vorallem sein behindertes Kind das auf Hilfe angewiesen ist der Art vernachlässigt nur um mit ihr ein schönes Leben zu haben mach ich nicht mit.

Es besteht ein gemeinschaftliches Testament, in dem mein Vater 85/100 und mein Bruder 15/100 beerbt werden. Nacherbe meines Vaters bin ich.

die Frage ist, was steht im Testament. Wenn es kein Berliner Testament ist, seit ihr beide schon Miteigentümer der Immobilien und habt kein en Anspruch auf einen Pflichtteil. Normalerweise fordert schon das Amt, das deinen Bruder unterstützt, Geld vom erbe


paulanerspezi99 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 16:36

es besteht ein gemeinschaftliches Testament, in dem mein Vater 85/100 und mein Bruder 15/100 beerbt werden. Nacherbe meines Vaters bin ich.

Dein Vater lebt noch und er war wahrscheinlich allein Erbe von deiner Mum. Wenn er es verkauft, dann ist das sein Bier. Anders sähe es aus, wenn die neue Olle alles verscheuern würde, nach seinem Tod.

Klar, ist das blöd und es fühlt sich unfair an, zumal er sich noch so sehr verändert hat.

Wichtig wäre noch ob du das Erbe ausgeschlagen hast, das von deiner Mum. Einfach umentscheiden geht meines Wissens nach nicht. Du müsstest ein Brief bekommen haben, wo du dich hättest melden müssen.

Am beste informierst du dich erstmal bei einem Anwalt, bevor du irgend was machst, was dir nur Geld kostet.

Aber im schlimmsten Fall ist das alles das Geld deines Vater und er darf damit machen was er will.