Aktenvermerk Anzeige?
Hallo!
Wird einem 13 Jährigen in dem Führungszeugnis vermerkt das gegen ihm eine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde aber er unschuldig ist?
Mfg
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Ermittlungsverfahren stehen nur im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister. Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen ab einer bestimmten Höhe oder bei mehr als einer Verurteilung.
Da es bei einem 13-jährigen aber keine Verurteilung geben kann, kann auch nichts eingetragen werden
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Gegen 13-jährige wird regelmäßig erst gar keine Ermittungsverfahren eingeleitet, da dieser noch nicht straafmündig ist.
Anders jedoch sieht es bei deliktfähigen Taten wie z.B. Brandstiftung oder mutwillige Sachbeschädigungen aus.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Im FZ stehen nur Verurteilungen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kurz und knapp: NEIN.