Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, was soll ich machen?


02.02.2021, 11:16

Es ist in Brandenburg passiert

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Anzeigen werden nicht fallengelassen, sie werden höchstens eingestellt.

Der direkte Konsum ist übrigens nicht strafbar. Trotzdem würde ich nichts weiter aussagen. Kommt die Ladung von der Polizei, musst du auch nicht erscheinen, nicht einmal reagieren. Kommt sie von der Staatsanwaltschaft, und die Polizei führt nur die Vernehmung durch, musst du erscheinen.


agx12 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 12:51

Es kam von die Polizeipräsidum und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass es eingestellt wird? Bin ein ersttäter und unter 18

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wiki01  02.02.2021, 13:38
@agx12

Kommt auf die Auslastung der Staatsanwaltschaft an. Vielleicht eine Einstellung mit Auflagen. Keine Ahnung. Musst du abwarten.

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Der Konsum an sich ist nichtmal strafbar und wenn sie im Moment der Kontrolle nichts gefunden haben, worauf begründen die überhaupt die Ermittlung? Ich bin gegen jede Form von illegalen Drogen, aber in dem Fall ist die ganze Anklage haltlos. Das du zu der Anhörung einen Anwalt mit nimmst ist das beste was du machen kannst und zu den Vorwürfen würde ich mich auch nicht äußern.


agx12 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 13:18

Ich weiß es nicht, glaube weil ich es mit leute geteilt habe

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Konsum ist nicht strafbar.

Geh nicht hin, wenn Du eine Vorladung bekommst.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Das kann man nicht erzwingen. Dir bleibt nur abzuwarten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das war extrem dumm etwas zu gestehen, obwohl es keine Beweise gab.

In Zukunft NIE wieder auch nur ein einziges Wort zum Tatvorwurf sagen, bis du nicht die gesamte Ermittlungsakte selbst gelesen hast!

Woher weißt du denn, dass es nicht eingestellt wurde/wird? Hast du eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung bekommen? Ansonsten kann der Staatsanwalt auch faul sein oder überfordert sein mit dem Aktenstapel und es dauert noch....


agx12 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 11:22

Hab eine Vorladung zur Ermittlungsverfahren bekommen

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HansHans355  02.02.2021, 11:22
@agx12

Wer hat dich denn vorgeladen? Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft?

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agx12 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 11:23
@HansHans355

Staatsanwaltschaft glaub ich. Auf dem Brief steht nur Polizeipräsidum

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HansHans355  02.02.2021, 11:26
@agx12

An deiner Stelle würde ich die Vorladung ignorieren und stattdessen einen Antrag auf Akteneinsicht an die Staatsanwaltschaft schicken. Auch ohne Anwalt hast du einen Rechtsanspruch darauf. Vor Ort sagst du kein Wort zu den Vorwürfen. Falls man versucht mit dir über die Tat zu sprechen, einfach ganz frech sagen: "Ich bin hier nur zur Akteneinsicht. Bevor ich nicht die gesamte Akte gelesen habe werde ich mit ihnen kein Wort zu inhaltlichen Dingen sprechen."

Die gesamte Akte kopieren lassen (kann ggf. etwas kosten, aber das Geld ist gut investiert). Anschließend zu Hause in Ruhe lesen.

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agx12 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 11:26
@HansHans355

Also, wenn ich hingehe gehe ich mit die Anwalt von meinem Vater hin

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HansHans355  02.02.2021, 11:34
@agx12

Das ist sicher die beste Lösung: Jetzt den Anwalt deines Vaters kontaktieren. Der wird dir dann schon vorab sagen, wie du bestmöglich deinen Kopf noch aus der Schlinge bekommst.

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wiki01  02.02.2021, 12:04
@HansHans355
Die gesamte Akte kopieren lassen (kann ggf. etwas kosten, aber das Geld ist gut investiert).

Das ist nicht möglich. Wenn man als Beschuldigter Akteneinsicht bekommt, darf man daraus nur handschriftliche Notizen machen. Kopieren darf nur ein Anwalt.

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