Fluglotsenbewerbung trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
Hallo liebe Community,
vor ein paar Wochen habe ich leider einen sehr großen Fehler begangen, und habe nun ein Ermittlungsverfahren gegen mich laufen, dass nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden wird.
Ebenso habe ich mich auch bereits für eine Ausbildung zum Fluglotsen beworben, jedoch weiß ich bereits durch Recherche, dass während der zweiten Hauptuntersuchung des Auswahlverfahrens gefragt wird, ob man vorbestraft ist bzw ein laufendes Ermittlungsverfahren hat.
Da letzteres bei mir zu treffen würde, wollte ich nachfragen, ob es sich überhaupt lohnen würde, sich dieses Jahr als Fluglotse zu bewerben?
Ich denke mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren wäre das Ganze nicht wirklich das Problem. Doch kennt sich vielleicht jemand damit aus, wie lange es überhaupt dauert, bis ein Ermittlungsverfahren ungefähr eingestellt wird?
Bzw wie lange es bis zur Hauptuntersuchung in Hamburg dauern würde?
Vielleicht wäre mein Ermittlungsverfahren bis dahin eingestellt?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Ich würde mich trotzdem bewerben, wenn du genau weisst dass dir dieser Beruf gefällt.
Natürlich musst du ehrlich sein, wenn dir diese Frage gestellt wird. Ehrlichkeit und Reue wird oft honoriert. Klar kommt es dabei auch darauf an um was es sich bei dem Strafverfahren handelt.
Aber eben du hast schon eine Chance, denn dein Wille diesen Beruf zu erlernen trotz dem Patzer im Reinheft steht Verso dem was du angestellt hast und einsiehst, dass es eine Eselei war, die du auf gar keinen Fall ein zweites Mal begehen würdest. Und ab Dato reifer geworden bist darob.
Denn es gibt ja keine Garantie, dass jemand der noch keinen Eintrag hat, nicht einen machen könnte oder nur nicht erwischt wurde.
Du hingegen hast diesen Lehrzettel durch und wirst dementsprechend dich hüten nochmals so etwas anzustellen. Auch bringst du den Vorteil mit, dass falls sie dich nehmen, du dir diese Chance nicht verbockst und von daher auch nicht aufbegehren wirst, wenn du Arbeiten hingezogen wirst, die dir nicht behagen.
Denn das ist am Anfang einer Ausbildung so, dass man halt auch Dinge tun muss die eigentlich nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun haben. Was dann oft für böses Blut sorgt.
Verkaufe dich mit diesen Argumenten, wenn du mit dieser Frage konfrontiert wirst. Das kann dann durchaus den nötig , guten Eindruck machen, dich trotz dem laufenden Verfahren zu nehmen.
In dem Sinne viel Glück. Auf dass du auf jemanden triffst der die Grösse hat den Satz intus zu haben....wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein.
Denn wer ehrlich ist mit sich selbst, weiss dass er da oder dort einfach nur Glück hatte nicht erwischt zu werden.....also gerade im Strassenverkehr zum Beispiel oder bei einer Mutprobe im jugendlichen Alter.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann war es nicht der Rede wert. Wenn du dich nur einmal bewerben kannst, so wie ich herauslas auf diese Stelle...dann warte das Urteil ab und absolviere in dem Jahr einen Sprachaufenthalt als Au-pair.
Du hast den Vorteil, dass du genau weisst was du möchtest und das ist viel.
Ich bin alt und ich hatte mal einen Strafregistereintrag......ein Jobvermittler riet mir dringend ab da ehrlich zu sein, denn er war ja verjährt......aber ich hatte den jemals, also sagte ich das auch, dass er zwar verjährt ist.....ich den aber mal hatte.
Die wollten mich und der Jobvermittler verstand seine kleinkarierte Welt nicht mehr...........ich nahm den Job nicht an, weil ich da nicht rauchen hätte dürfen., also nicht mal im Freien.....mir Schlupflöcher geboten wurden....nur das mochte ich nicht......also lehnte ich ab.
Ich bin nämlich nur so gut, wie wenn ich so sein darf wie ich bin......na ja.......am Ende wollte ich nicht......was kein Problem war, denn ich bin absolut gut in meinem Job........wo ich mich klar beweisen muss.......als weiblicher alter Chauffeur.....aber es ist meine Berufung und so fand ich sofort, da wo ich auch ich sein kann.
Verberge nie etwas, was zu deiner Vita gehört.....verkaufe sie aber gut und nimm immer in Kauf, dass niemand das sieht.....bis wenn du nicht mehr da bist......passierte mir, wohl das ehrlichste Kompliment.....
Man sieht erst, wenn jemand nicht mehr da ist.......was er tut.......also was meine Arbeit ausmacht, weil da lag ich Spital. Und eben ja, ich bin heute wieder frei, aber es gehört zu meiner Geschichte.......ich hatte drei Monate Gefängnis auf Bewährung von 10 Jahren.
Sie gehören zu mir, weil das war. ja so.......nur ich machte gute Erfahrungen dazu zu stehen........es ist wie entwaffnend.
von daher spielt es keine Rolle.......ausser du hättest ein Delikt am Hals, das terroistischer oder lüsterne perverse Züge hat........dann geht das nicht mehr........fuhrst du aber rechts vorbei, um all die Idioten zu belehren....nun gut
da hatte ich so einen BMW.........wo ich auf den Pannenstreifen auswich.......er es immerhin merkte, weil ohne meine Aufmerksamkeit hätte es gekracht....
Ich bin Profi.......aber er, kam auf meine Fahrerkabine hoch und dankte mir.....ich fahre jeden Tag 500 km ich , es ist mein Job....und ich weiiss ich übersah auch schon mal was und der Andere reagierte gut........eben allles darf sein.
Mache dich nicht runter wegen einem Fehler von dir......stehe dazu
Lieben Dank für den Stern und alles Liebe und Gute für deine Zukunft.
Die offizielle Antwort der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu diesem Thema ist, dass sie empfehlen, in einem solchen Fall mit dem Bewerbermanagement (lotsenausbildung@dfs.de) aufzunehmen, um sowohl dir, als auch der DFS Sicherheit im weiteren Bewerbungsverfahren zu geben. Es führt also NICHT zwangsläufig zum Ausschluss! Dort kannst du im Gespräch klären, ob es sinnvoll ist, das Bewerbungsverfahren einfach kurz zu pausieren, und anschließend wieder aufzunehmen.
In jedem Fall solltest du es auch offen ansprechen, wenn es im Interview im Rahmen der Hauptuntersuchung zur Sprache kommt.
Vielen Dank für die Antwort! Ab wann werden denn eigentlich Fragen bezüglich des Themas Vorstrafen / ermittlungsverfahren gestellt? In der Hauptuntersuchung oder bereits in der Voruntersuchung bzw. dem biographischen Fragebogen?
Wenn dann kommt es im Interview am Ende der Hauptuntersuchung zur Sprache. Bei der VU & biograph. Fragebogen werden das grundlegende Charakterprofil und Fähigkeiten geprüft, aber keine individuellen Fragen gestellt.
Alles klar, vielen Dank. Und wie sähe das aus bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung? Laufe ich da Gefahr, wegen meines Fehlers eines Ladendiebstahls als unzuverlässig eingeschätzt zu werden? Wie viel Zeit liegt eigentlich üblicherweise zwischen VU und HU?
Hoffe ich stelle nicht zu viele Fragen, das wären dann aber auch alle, die mich noch interessieren würden.
Großes Dankeschön!
Ersteres kann ich leider nicht beantworten.
Die Zeit zwischen VU und HU ist abhängig von deinem frühestmöglichen Einstellungstermin. Bewerber, die früher für die Ausbildung zur Verfügung stehen, werden frühzeitiger getestet, um die Ausbildungs-Kurse, die alle paar Wochen starten, auch füllen zu können.
Du kannst der zuständigen Staatsanwaltschaft auch schreiben und um schnellere Bearbeitung, ggf. sogar um Einstellung bitten und den Grund anführen.
Erfahrungsgemäß gehen sie drauf ein.
habe nun ein Ermittlungsverfahren gegen mich laufen, dass nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden wird.
wichtiger dürfte wohl sein ..... anhand welchen Geschehens wird gegen Dich ermittelt?
Warte ab, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Auf gar keinen Fall solltest Du Deine Bewerbung vorher abgeben. Die fordern nämlich ein Führungszeugnis an.
Rede mit Deinem Anwalt. Viele Sachen, die gemäß Jugendstrafrecht verhandelt wurden, erscheinen nicht im Führungszeugnis.
Es gibt das
- Führungszeugnis
- erweiterte Führungszeugnis
In einem sicherheitsrelevanten Bereich, was die Flugsicherung nunmal ist, wird sicherlich ein erweitertes Führungszeugnis abgefordert.
Im Falle einer Verurteilung fällt dieser Job dann für Dich aus.
Genau, und dort muss man nicht mal ein Führungszeugnis abgeben, sondern die haben direkten Zugriff genau so wie der Rest der jeweiligen Abteilungen am Flughafen.
Die Deutsche Flugsicherung er würde auch von einem eingestellten Verfahren erfahren, jedoch lies dies nicht unbedingt eine Zulassung zum Job aus. Man muss zwar die Zuverlässigkeitsprüfung bestehen, aber das würde der allerletzte Schritt des Auswahlsverfahrens sein, vorher müsste ich alle anderen Test bestanden haben. Dort wurde dann bevor man wirklich als unzuverlässig eingestuft wird, noch mal einen Termin stattfinden, wenn die man selbst Stellung beziehen kann. Ich denke, dort könnte ich mich gut erklären. Meine Frage ist nur, ob es realistisch wäre, dass das Verfahren bis zu der Hauptuntersuchung in Hamburg, wenn nach laufenden Ermittlungsverfahren (nicht nach eingestellten) gefragt wird, eventuell bereits abgeschlossen sein könnte? Wie lange dauert denn so ein Ermittlungsverfahren in der Regel?
Vielen lieben Dank für die Antwort, sie hilft mir wirklich weiter. Meinen Sie, es macht mehr Sinn, sich nächstes Jahr noch einmal zu bewerben? Ich denke auch zu einem eingestellten Verfahren müsste ich Stellung beziehen, dies würde aber eventuell einfacher verlaufen, als bei einem aktuell laufenden Verfahren, zu dem es noch kein Ergebnis gibt. Haben Sie vielleicht Ahnung, wie lange es dauert, bis ein Verfahren abgeschlossen wurde?