Wohnungsdurchsuchung von der Polizei erlaubt, obwohl keiner da war?
Hallo zusammen. Ich kam vor kurzer Zeit nach 2 Wochen Urlaub zuhause an, wollte die Wohnungstür aufschließen...Schlösser gewechselt. Handgeschriebener Zettel der Polizei klebte an der Tür, wo ich die neuen Schlüssel abholen kann. Ich zur Wache gefahren...gefragt was der Grund war...keine Auskunft erhalten. Auf dem Durchsuchungsbefehl stand nicht mal mein Name, sondern der eines Freundes, welcher nur postalisch bei mir gemeldet ist. Es ist kein Wohnungsberechtigungsschein vorhanden und er steht nicht im MV! Weder ein Name an der Klingel noch am Briefkasten. Begründung im DuBe steht Verdacht auf Erpressung. Nun ist der Mann aber knapp 60 Jahre alt und kann sich selbst nix vorwerfen. Allerdings ist er "Querdenker".... Der von ihm beauftragte Anwalt bekommt nach wie vor keine Akteneinsicht usw.
Was kann ich denn als "Geschädigter" gegen diese Willkür tun?
Ich bin selbständiger Immobilienmakler und sämtliche Arbeitsutensilien, wie Laptop, Drucker usw wurden einfach mitgenommen. Sogar die Playstation :D
Absolut kurioser Fall und wir stehen nach wie vor im Dunkeln. Vielleicht liest ja hier ein Anwalt mit und könnte mir einen Ratschlag geben. Ich bedanke mich.
5 Antworten
Wenn der Beschuldigte bei Dir gemeldet ist und etwas gegen ihn vorliegt wird eben bei Dir durchsucht. Ist doch ganz simpel.
Wenn ein Beschuldigter nicht zu Hause ist wird eben die Tür geöffnet, durchsucht und nachher mit neuem Schloss verschlossen. Der Beschluss liegt dann in der Wohnung, der Zettel an der Tür.
Woher soll dir Polizei wissen wessen Sachen in der Wohnung liegen? Er ist gemeldet, also könnten es seine Sachen sein. Wer im MV steht spielt keine Rolle, wer offensichtlich dort lebt schon.
Wieso lässt Du Dich auf diesen Blödsinn ein ...postalisch bei mir gemeldet?
Die Polizei hat keinen Fehler gemacht.
Akteneinsicht erhäl deine Anwalt erst nach Abschluss der Ermittlungen.
Und an dem was dein 60jähriger Kumpel sagt sollten Zweifel angebracht sein.
Was kann ich denn als "Geschädigter" gegen diese Willkür tun?
Gar nix, um deine "Sachen" zu bekommen, Eigentumsnachweis vorlegen. rechnungen
sondern der eines Freundes, welcher nur postalisch bei mir gemeldet ist
das reicht völlig. das ist seine Meldeadresse
Der von ihm beauftragte Anwalt bekommt nach wie vor keine Akteneinsicht usw.
dann läuft was gewaltig schief
Die Polizei soll ihre Befugnis nachweisen, wenn sie in Deiner Wohnung war.
Du bist Geschädigter und schreibst denen, dass Du Deine Sachen zurück haben willst, ansonsten machst Du eine Strafanzeige, die Du direkt an die Staatsanwaltschaft schickst.
Sollte Dein Bekannter den Durchsuchungsbeschluss bekommen, dann kopiere ihn, er soll auch das Protokoll der Durchsuchung verlangen.
So bekommst Du weitere Informationen. Dir etwas sagen. darf die Polizei nicht.
Auf Anfrage sollten sie den Vorgang erläutern müssen und nicht das Eigentum zurückhalten.
Solange nicht klar ist wessen Zeug das ist rückt die Staatsanwaltschaft gar nichts raus. Die Polizei darf selbständig gar nichts herausgeben. Und einem Zeugen wird von einem Vorgang grundsätzlich erstmal gar nichts gesagt.
Deshalb verlangt er seine Sachen zurück.
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Du schreibst ohne Rechtskenntnisse, nach dem zweiten Satz ist Dein Kommentar ebenso falsch wie überflüssig und unzutreffend.
Er wurde nicht enteignet, die Sachen wurden sichergestellt / beschlagnahmt zu Beweiszwecken. Nach Auswertung gehen sie zurück an den Eigentümer so sie nicht Einziehungsgegenstände sein könnten. Das nennt man Rechtsstaat.
Erkläre Du doch mal eben wie die sicherstellenden Beamten bei der Durchsuchung in Abwesenheit des Beschuldigten/Wohnungsmieters erkennen können wem die Gegenstände gehören? Also ruhig bleiben, die Sachen kommen wieder wenn es so ist wie der FS es schildert.
Die sicherstellenden Beamten könnten doch fragen und sollten Feststellungen treffen, das sie die falschen Sachen genommen haben. Stattdessen nur der Zettel an der Tür. Und auf der Wache tun sie so, dass sie keine Auskunft geben müssen. Puhhh
1. Wen sollen sie denn fragen wenn niemand da ist? Wen bitte? Den Inhaber eines ausgeschalteten PC mal eben festzustellen schaffst Du natürlich in drei Minuten, richtig?
2. Sie können die Wohnung nicht offen stehen lassen wenn sie gehen. Also Beschluss auf den Tisch und abschließen, dazu Info an die Tür. Was schlägst du vor? Eine Wache vor der Tür?
3. Nochmal, für Dich auch ganz langsam: Die Beamten dürfen!!! keine Auskunft geben, Herrin des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft, nur sie darf!!! Auskunft geben.
4. Glaube dass dem so ist. Da bin ich massiv sattelfest.
Selbst wenn hier ein Anwalt mitliest, darf er keine Rechtsberatung durchführen.
Da musst Du Dir schon im RL einen echten Anwalt suchen.
der eines Freundes, welcher nur postalisch bei mir gemeldet ist.
Was soll "postalisch gemeldet heißen? Ist sein Wohnsitz dort gemeldet oder nicht?
Eine "postalische" Meldung gibt es nicht.
Wenn Post vom Finanzamt kommt, steht sein Name zwar auf dem Briefkopf, aber unten drunter steht bei Herrn S. (Was ich bin), kp wie ich es einfacher erklären soll. Wie einfach er sich damals schon ummelden konnte, ohne einen Nachweis vorzulegen,ist mir heute noch ein Rätsel.
Wie einfach er sich damals schon ummelden konnte, ohne einen Nachweis vorzulegen,
Eine Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ist ohne entsprechende Nachweise nicht möglich. Ergo hat der Betreffende vermutlich die entsprechenden Dokumente gefälscht.
Warum lässt Du Dich und Deine Adresse zu solchen Spielchen 'missbrauchen'?
Er hat sich nicht dort angemeldet, er hat sich Post dorthin senden lassen.
Warum nicht? Klappte doch hier auch, Max Müller c/o Klaus Meier, Adresse dazu, fertig.
Das beste daran, der Plan der Kumpels ist aufgegangen, beim IHM zuhause wurde nicht durchsucht.
welcher nur postalisch bei mir gemeldet ist
Das reicht . er muss weder bei dir gemeldet sein, noch eine WBS haben, den schon mal überhaupt nicht, sondern es reicht der begründbare Verdacht, dass er bei dir wohnt. Dazu reicht die Postadresse aus.
Da es nicht um dich ging, hast du auch kein Recht zu erfahren, weshalb dein Freund gesucht wurde. Außer halt, dass ein hinreichender Verdacht bestand. Der wird durch den Durchsuchungsbefehl belegt.
Und das Niemand zu Hause ist, weiß die Polizei auch nicht. Dein Kumpel kann sich genauso gut im Schrank versteckt haben. SO einfach geht das nicht, die Polizei loszuwerden.
Begründung im DuBe steht Verdacht auf Erpressung. Nun ist der Mann aber knapp 60 Jahre alt und kann sich selbst nix vorwerfen.
Behauptet er. Alleine schon, dass er seine Post an deine Adresse schicken lässt, sollte mßtrauisch machen. Bist du denn sicher, dass das nicht seine Meldeadresse ist?
Allerdings ist er "Querdenker"....
Tscha, die sagen viel, ohne zu merken, dass es strafbar ist.
Dumm gelaufen.
Anwälte dürfen dir hier keine Rechtsauskunft geben, such dir einen Anwalt vor Ort.
"Du bist Geschädigter und schreibst denen, dass Du Deine Sachen zurück haben willst, ansonsten machst Du eine Strafanzeige, die Du direkt an die Staatsanwaltschaft schickst."
So einfach geht das nicht, und schon mal gar keine gute Idee ist die Anzeige.