Wohnung Polizeiliche Anmeldung?
Hallo,
Falls ich irgendwann mal, ohne meinen Vermieter zu fragen, jemanden/ oder jemande polizeilich Anmelde in meiner Wohnung, würde mein Vermieter das irgendwie mitgeteilt bekommen?
Also, ich bin Hauptmieter, aber was wenn ein Kumpel irgendwann seine Wohnung verliert, er aber eine Polizeiliche Anmeldung Braucht damit er irgendwo gemeldet ist, bekommt das mein Vermieter sofort mit?
Bitte nur auf die Frage Eingehen
6 Antworten
Polizeiliche Anmeldung gibt es nicht (mehr). Zuständig ist das Einwohnermeldeamt. Dort müsste sich dein Kumpel mit der von dir erstellten Wohnungsgeberbestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug anmelden. Zuvor aber bräuchtest du von deinem Vermieter die Zustimmung zum Zuzug in deine Wohnung. Ohne diese dürfte dein Vermieter deinen Mietvertrag wg. ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.
Bliebe der Kumpel nur 5 bis 6 Wochen bei dir, wäre das Besuch, der keinerlei Erlaubnis benötigte.
Der Vermieter bekommt das nicht automatisch mit. Er hat aber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn er Kenntnis davon erlangt.
Steht tatsächlich um BGB drin, sofort fristlos. Steht im 543 als Beispiel aufgeführt.
Polizeiliche Anmeldung gibt es nicht.
Wenn Du jemand, der gar nicht bei dir einzieht, eine Wohnungsgeberbestätigung, die nötig um sich sich beim EMA anzumelden, ausstellst kann das ein empfindliches Bußgeld, für dich und die Person, zur Folge haben.
Wenn Du nicht Eigentümer der Wohnung bist mußt Du in der Wohnungsgeberbestätigung angeben wer das ist.
In vielen Srädten/Gemeinden werden z. B. Müllgebühren, zuimindest teilweise, pro amtlich gemeldeter Personen erhoben.
Spätestens bei der Müllrechnung würde dein Vermieter also bemerken das da mehr Personen gemeldet sind als er weiß.
Nein, allerdings braucht der Kumpel zur Ummeldung eine Vermieterbescheinigung. Die gibt es nur vom Vermieter.
Ne, die gibt's vom Wohnungsgeber. Das ist in dem Fall der FS selbst und eben nicht dessen Vermieter.
Alle Mitbewohner, die sich länger als 6 Wochen in Deiner Wohnung aufhalten, mußt Du Deinem Vermieter melden! - Du riskierst sonst die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Wirklich sofort fristlos oder erst nach erfolgloser Abmahnung? Bin mir da nicht sicher.