Vermieter unterschreibt nicht um mein Freund anmelden können. Was kann ich tun?
Ich will mein Freund bei mir anmelden aber der Vermieter will das nicht. ( Ich hab die Wohnung über 20 Jahre) Was kann ich tun?
3 Antworten
Du bist verpflichtet (als Wohnungsgeber) die Wohnungsgeberbestätigung auszufertigen und dem Freund für seine Anmeldung beim EMA auszuhändigen und nicht dein Vermieter.
Allerdings musst du zuvor seine Zustimmung zur Aufnahme deines Freundes einholen. Ohne diese könnte er deinen Mietvertrag weg. ungenehmigter Überlassung an Dritte fristlos kündigen.
Verweigert er die Z., könntest du sie einklagen.
Bei gewerblicher Untervermietung ja, aber bei Änderungen im eigenen Haushalt (wie auch die Geburt von Kindern) braucht man meines Wissens keine Genehmigung.
(Einschränkung: Ich lebe in Österreich, vielleicht ist's da mieterfreundlicher).
Der Hauptmieter (hier also du) unterschreibt die Wohnungsgeberbestätigung für den Untermieter (hier also für deinen Freund).
Dein Vermieter könnte aber dagegen sein, dass du einen Untermieter bei dir wohnen lässt. Daher bittet man seinen Vermieter normalerweise um die Genehmigung zur Untervermietung an eine bestimmte Person (hier also an deinen Freund).
Diese Genehmigung zur Untervermietung an eine bestimmte Person kann dein Vermieter dir geben oder sie verweigern. Du kannst das ignorieren (und dann vielleicht gekündigt werden) - oder reagieren, etwa durch eine Klage, dass er dir diese Genehmigung zur Untervermietung an diese bestimmte Person geben muss. Und so weiter.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Wohnungsgeberbestätigung muß dein Vermieter auch nicht unterschreiben, das mußt Du, denn Du bist Wohnungsgeber für deinen Freund.