Wirksamkeit Mietvertrag? Mietrecht?

2 Antworten

Kann der Mietvertrag bzw. das "Person mit in den Mietvertrag aufnehmen" einfach rückgängig gemacht werden? 

Nein. Die beiden Mieter können gemeinsam fristgerecht kündigen.

Oder die 3 Parteien (Vermieter, Mieter 1, Mieter 2) einigen sich, dass ein Mieter aus dem Mietvertrag entfernt wird.

Kann der Mietvertrag bzw. das "Person mit in den Mietvertrag aufnehmen" einfach rückgängig gemacht werden? 

Nein.

 Ich dachte es müssen alle Parteien zustimmen, und keiner kann einfach so "rausgeworfen werden", wenn beide Personen als vollwertige Mietparteien im Vertrag aufgenommen wurden?

Genau.