Hundehaltung nur einmalig erlauben?
der Vermieter hat Hundehaltung einmalig durch Genehmigung erlaubt. Bedeutet: im Vertrag steht Hundehaltung nur mit Einverständnis des Vermieters erlaubt.. Dieses hat er für Hund A gegeben.Nun ist dieser Hund nicht mehr am Leben. Muss Mieter nun für Hund B erneut eine Erlaubnis einholen? Wenn ja, darf Vermieter nun plötzlich Hundehaltung verbieten?
Es handelt sich um ein Haus zur Miete. In den Nachbarhäusern sind Katzen erlaubt, falls das wichtig wäre, da diese auch genehmigt werden müssen-laut Vetrag.
3 Antworten
Ja, Du musst eine erneute Erlaubnis einholen. Und ja, der Vermieter darf unter Nennung von Gründen die Haltung verbieten.
Eventuell kann dir das hier helfen:
https://www.generali.de/journal/hundehaltung-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt-
1.) Ja eine neue Erlaubnis einholen .
2.) Wenn der neue Hund dem Vermieter nicht passt , zB weil er viel größer wilder lauter ist , kann er die Hundehaltung verbieten .