Wird der Vertrag noch Widerrufen?
Hallo, ich habe vor 15 Tagen einen Vertrag unterschrieben weil mir was anderes erzählt wurde vor der tür waren Leute der telekom und sie sagten das dies hier nur eine Beratung ist aber letztendlich wurde mir ein Vertrag angedreht aber das ist jetzt nicht das Thema.
Ich wollte den vertrag widerrufen und habe an die jeweilige email eine email gesendet das ich dies kündigen wolle jedoch hatte ich die falsche Kundennummer angeben und mich in Nachhinein korrigiert, dies war alles noch in dem Zeitraum von 14 Tagen jedoch sind jetzt 15 Tage vergangen und habe noch keine Antwort zur Kündigung bekommen. Kann der vertrag jetzt noch Widerrufen werden?
vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Hi 😊 Natürlich alles in allem eine doofe Situation.
Am besten wendest Du dich direkt über die Hotline (oder einen Store) an die Deutsche Telekom. Beziehe dich dort auf deine Kündigung und Korrektur der Kundennummer. Schildere wie dir der Vertrag eröffnet wurde und sprich eine Sonderkündigung an.
Handelt es sich um einen DSL-/ Glasfaservertrag kommt es drauf an, ob Du geschaltet, also über die Leitung online bist. Bei erfolgreicher Schaltung wird wohl nur eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bleiben.
Handelt es sich um einen Handyvertrag geht das Ganze vermutlich in einen Kulanzspielraum.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg ^^
LG, Beate
Generell stimme ich dir zu. Manche Unternehmen gewähren ihren Kunden einen größeren Kulanzspielraum, daher lohnt es sich nachzufragen.
Das auf alle Fälle versuchen.
Aber bei Kundenfang an Haustüren sehe ich da ehrlich gesagt eher schwarz, aber dennoch auf alle Fälle probieren, zu verlieren hat man nichts.
@Fragesteller, egal wie es ausgeht, beim nächsten Mal einen Widerruf zusätzlich neben eMail schriftlich einreichen. Und vor allen widerrufen und nicht kündigen. Ich bin nicht davon überzeugt das Du widerrufen sondern gekündigt hast, auch wenn Du dies bei meiner Antwort in einem Kommentar schreibst.
Hallo JordanvQ,
kontaktiere uns dazu am besten einmal über unser Kontaktformular.
Ich schau mir mal an, was wir da machen können.
Viele Grüße
Torsten S.
Ich würde nicht kündigen -das kannst Du nur zum Ende der Laufzeit-, sondern den Vertrag widerrufen.
Ist die Widerrufsfrist allerdings abgelaufen, dann kannst nur noch fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen.
Was hast Du denn dem Vertragspartner zukommen lassen, eine Kündigung oder ein Widerruf?
Wenn Du hier schon Kündigung schreibst, habe ich die Befürchtung Du hast auch an den Vertragspartner eine Kündigung geschrieben.
Ich habe eine widerufung machen lassen die ging and die jeweils zuständige email für Wideruffungen. Auf meine erste email erhielt ich aucj eine Antwort jedoch habe ich die falsche Nummer gesendet daraufhin habe ich mich korrigiert und bis heute keine Antwort bekommen.
Ein Widerruf reicht man schriftlich ein, wäre mir neu das ein Anbieter dies so auf seiner Webseite und „online“ anbietet, gerade Anbietern die über Haustürgeschäften auf Kundenfang sind, schließe ich dies mal völlig aus.
Dies wird wenn nur für eine Kündigung angeboten und dies ist nur zum Ende der Laufzeit möglich.
An wen hast Du die Kündigung denn geschrieben? An den Anbieter oder irgendwie persönlich an den Drücker?
An die jeweilige email die in dem Vertrag als email zum kündigen angegeben wurde also denke ich war es der Anbieter.
ok. Dann kannst Du mal dort anrufen und nachfragen, ob der Vertrag gekündigt ist. Falls irgendwann Geld abgebucht wird, kannst Du den Abbuchungsauftrag stornieren und hast den Beweis, daß Du an die Email-Adresse des Vertrages geschrieben hast.
Bei einem Dienstleistungsvertrag beginnt die Widerrufsfrist bei Vertragsabschluss, nicht erst bei Leistungsbeginn.