Wird der Vertrag noch Widerrufen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi 😊 Natürlich alles in allem eine doofe Situation.

Am besten wendest Du dich direkt über die Hotline (oder einen Store) an die Deutsche Telekom. Beziehe dich dort auf deine Kündigung und Korrektur der Kundennummer. Schildere wie dir der Vertrag eröffnet wurde und sprich eine Sonderkündigung an.

Handelt es sich um einen DSL-/ Glasfaservertrag kommt es drauf an, ob Du geschaltet, also über die Leitung online bist. Bei erfolgreicher Schaltung wird wohl nur eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bleiben.

Handelt es sich um einen Handyvertrag geht das Ganze vermutlich in einen Kulanzspielraum.

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg ^^

LG, Beate

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Antitroll1234  15.07.2023, 17:23
Handelt es sich um einen DSL-/ Glasfaservertrag kommt es drauf an, ob Du geschaltet, also über die Leitung online bist.

Bei einem Dienstleistungsvertrag beginnt die Widerrufsfrist bei Vertragsabschluss, nicht erst bei Leistungsbeginn.

ShadowFairy008  15.07.2023, 17:32
@Antitroll1234

Generell stimme ich dir zu. Manche Unternehmen gewähren ihren Kunden einen größeren Kulanzspielraum, daher lohnt es sich nachzufragen.

Antitroll1234  15.07.2023, 17:37
@ShadowFairy008

Das auf alle Fälle versuchen.

Aber bei Kundenfang an Haustüren sehe ich da ehrlich gesagt eher schwarz, aber dennoch auf alle Fälle probieren, zu verlieren hat man nichts.

@Fragesteller, egal wie es ausgeht, beim nächsten Mal einen Widerruf zusätzlich neben eMail schriftlich einreichen. Und vor allen widerrufen und nicht kündigen. Ich bin nicht davon überzeugt das Du widerrufen sondern gekündigt hast, auch wenn Du dies bei meiner Antwort in einem Kommentar schreibst.

Hallo JordanvQ,

kontaktiere uns dazu am besten einmal über unser Kontaktformular.
Ich schau mir mal an, was wir da machen können.

Viele Grüße
Torsten S.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Ich würde nicht kündigen -das kannst Du nur zum Ende der Laufzeit-, sondern den Vertrag widerrufen.

Ist die Widerrufsfrist allerdings abgelaufen, dann kannst nur noch fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen.


JordanvQ 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 17:11

Ich meine widderufen nicht kündigen tut mir leid

Antitroll1234  15.07.2023, 17:13
@JordanvQ

Was hast Du denn dem Vertragspartner zukommen lassen, eine Kündigung oder ein Widerruf?

Wenn Du hier schon Kündigung schreibst, habe ich die Befürchtung Du hast auch an den Vertragspartner eine Kündigung geschrieben.

JordanvQ 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 17:15
@Antitroll1234

Ich habe eine widerufung machen lassen die ging and die jeweils zuständige email für Wideruffungen. Auf meine erste email erhielt ich aucj eine Antwort jedoch habe ich die falsche Nummer gesendet daraufhin habe ich mich korrigiert und bis heute keine Antwort bekommen.

Antitroll1234  15.07.2023, 17:19
@JordanvQ

Ein Widerruf reicht man schriftlich ein, wäre mir neu das ein Anbieter dies so auf seiner Webseite und „online“ anbietet, gerade Anbietern die über Haustürgeschäften auf Kundenfang sind, schließe ich dies mal völlig aus.

Dies wird wenn nur für eine Kündigung angeboten und dies ist nur zum Ende der Laufzeit möglich.

An wen hast Du die Kündigung denn geschrieben? An den Anbieter oder irgendwie persönlich an den Drücker?


JordanvQ 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 17:10

An die jeweilige email die in dem Vertrag als email zum kündigen angegeben wurde also denke ich war es der Anbieter.

Neugierig1971  15.07.2023, 17:13
@JordanvQ

ok. Dann kannst Du mal dort anrufen und nachfragen, ob der Vertrag gekündigt ist. Falls irgendwann Geld abgebucht wird, kannst Du den Abbuchungsauftrag stornieren und hast den Beweis, daß Du an die Email-Adresse des Vertrages geschrieben hast.