Darf Nachbar seinen Hecken- Verschnitt in meinem Garten liegen lassen?
Mein Nachbar hat verkündet er wolle seine Hecke schneiden, sie steht auf seinem Grundstück und dient als Grenze. Er möchte auf unser Grundstück kommen um sie von unserer Seite zu schneiden, seinen Grünabfall möchte er aber nicht mitnehmen, den sollen wir entsorgen…..
Darf er das? Kann man da irgendwo was zu nachlesen? Ich möchte auch nicht für die Entsorgungskosten aufkommen…
5 Antworten
Irgendwo zwischen § 910 und § 1004 BGB findet sich die Lösung. Das Problem ist komplexer als es aussieht.
Nein, das darf er nicht. Seine Hecke, sein Müll.
Das ist nicht so einfach zu beantworten, es hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes ab ( Nachbarschaftsrecht) In meinem Bundesland würde die Hecke, auch wenn sie nicht auf meinem Grundsücksteht, als "Einfriedigung" angesehen werden und müsste von beiden Anliegern auf SEINER Seite geschnitten werden.
Selbstverständlich kann er auf euren Grund, sonst kann er ja die Hecke nicht schneiden. Ebenso selbstverständlich muss er den Grünschnitt selber mitnehmen und entsorgen. Kommunikation und Kompromissbereitschaft ist hier sehr wichtig, einfach einen Nachbarschaftsstreit losbrechen darüber bringt euch nur Ärger.
Ja, die Deutschen sind schon rechte korinthenkacker.. wie unangenehm, weil so was mit Paragraphen zu kommen
Ach dir würde es also gefallen, wenn dein Nachbar einfach so durch deinen Garten läuft und seinen Dreck liegen lässt?
Wenn er seine hecke auf beiden Seiten schneiden will, hätte er sie auch mit Abstand zur Grenze pflanzen können!
Ich rede mit meinen Nachbarn und zusammen finden wir Lösungen.
Grünabfall möchte er aber nicht mitnehmen, den sollen wir entsorgen….
Dir Lösung ist, er nimmt seinen Müll mit und wenn nicht, dann kommt er nicht aufs Grundstück.
Entsorge den Grünschnitt einfach selbst. Ansonsten kann sich der Nachbar auch weigern die Hecke auf deiner Seite zurückzuschneiden. Dann musst du das selbst tun UND den Grünschnitt auch noch entfernen.
Nein, kann er nicht. Ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümer darf er dieses nicht zum Heckenschneiden betreten