Hecke schneiden und die Bezahlung?
Ich bin Mieterin von einem Haus mit Garten. Die Hecke zur Strassenseite wurde von mir innen immer geschnitten. Nun behauptet die Vermieterin, ich soll auch die Hecke zur Stassenseite schneiden oder sie beauftragt einen Gärtner, der die Hecke aussen schneidet und ich soll das bezahlen.
Da kommen ca. € 500-600 auf mich zu.
Ist das zulässig, das ich auch für die Aussenseite der Hecke zuständig bin, oder ist das Sache der Vermieterin?
7 Antworten
Ich würde mal in deinen Mietvertrag schauen. Wenn du den Garten zur eigenen Nutzung gemietet hast, ist es ziemlich wahrscheinlich, daß du den Garten auch pflegen musst. Unwahrscheinlich ist, dass du nur die halbe Hecke gemietet hast....
Wenn der Garten zur Mietsache gehört, aber nicht mit einer detailierten Pflegevereinbarung vesehen wurd, obliegen den Mieter und einfache Pflegearbeiten, das Heckeschneiden wäre dann Vermietersache, auch wenn hier du als Mieter schon an der Hecke geschnippelt hast.
Da du den Garten inklusive Hecke gemietet hast ist es auch deine Außenheckenseite. Du musst ja auch den Gehweg fegen.
Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Gartenpflege?
Was hast Du gemietet, eine komplettes Haus inkl. Garten oder was?
Wenn Hecke schneiden gehört dazu auch die Außenseite.
Sorry, aber sowas sagt einem doch der gesunde Menschenverstand.
Da hat die VM recht.
Wenn Du deiner vertraglichen Pflicht nicht bzw. nicht richtig nachkommst kann sie das machen lassen und dir in Rechnung stellen.
Wenn im Mietvertrag steht, dass du für die Gartenpflege verantwortlich bist, gehört selbstverständlich auch die Außenseite der Hecke dazu.
Ja, ich habe ein Haus gemietet mit Garten und Gartenpflege. Es steht nichts von Heckeschneiden