muss ich mein Nachbar auf mein Grundstück lassen, wenn er seine Hecke schneiden will?
Mein Nachbar hat eine Hecke geflanzt auf seinem Grundstück. Der Abstand zwischen der Hecke und unserem Zaun beträgt 0,50cm. Zuerst hat er die Hecke immer Von seiner Seite aus zu unserem Grundstück geschnitten. Jetzt hat er sie so wachsen lassen, das er darauf besteht, von unserem Grundstück aus seine Hecke zu schneiden. Muss ich ihn rauf lassen oder kann ich sagen das er sie einkürzen kann, so wie früher und er auf seinem Grundstück seine Hecke schneiden kann. We kann mir da einen Rat geben?
7 Antworten
Hallo, danke für deine Antwort. Ich würde gerne ihn noch einmal auf unser Grundstück lassen, so das er seine Hecke kürzer schneiden kann und später nur noch von seinem Grundstück aus dies tut. Er wird sich nicht darauf einlassen, das weiss ich. er besteht darauf auf unser Grundstück zu gehen , sonst kann er die Hecke nicht schneiden meint er.
Würde er "drauf bestehen" würde er euch nicht fragen.
Wo ist das Problem, warum der Zirkus? Unsere Nachbarn haben jederzeit Zutritt, das ist besonders förderlich wenn wir länger außer Landes sind. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung sollten kein Problem sein. Nichts geht über eine entspannte Nachbarschaft.
Er muss dafür sorge tragen dass nichts auf dein Grundstück rüber wächst... und ggf. rechtzeitig zu reagieren (zurückschneiden). Natürlich wäre es jetzt nett von dir wenn du ihm einmalig erlaubst deni Grundstück zu betreten um die Hecke entsprechend weit zurückzuschneiden dass er dies künftig wieder von seinem Grundstück tun kann.
Sei doch froh, dass er es tut! Ich habe einen Nachbarn, der sich regelmäßig weigert, seine zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzten Hecken zu beschneiden. Da ich die zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzten Hecken aus Unwissen zu lange toleriert habe, gibts für mich keine rechtliche Handhabe, ihn dazu zu zwingen, die einen Meter überhängenden Zweige abzuschneiden. Habe es schon mit damit versucht, ihn durch bewußtes Verschneiden der Hecke zu provozieren, um ihn unter dem Motto "Bevor der blöde Nachbar mir wieder die Hecke verschneidet" zum Selbstschneiden zu bringen......
Auch wenn du das längere Zeit geduldet hast, dass Äste auf dein Grundstück rüberwachsen, kannst du die Duldung auch widerrufen. Du kannst den Nachbarn auffordern, dass er die überwachsenden Äste kürzt. Wenn er da nichts macht, die gesetzte Frist versäumt oder nicht einhält, kannst du aktiv werden und die Äste selber abschneiden.
Schneidest du die Äste ohne Aufforderung ab, könntest du dich der Sachbeschädigung schuldig machen.
Ich sehe dein Problem nicht, denn du könntest doch um den Sichtschutz dieser Hecke froh sein, mit deren Pflege du nichts zu tun hast.
Da ist es doch das kleinere Uebel wenn der Nachbar ein bis zwei Mal im Jahr von deiner Seite her den Hag schneidet.
Du kannst dir vielleicht erbitten, dass er dich vorher informiert, wann er dies plant und wenn du dann gerade Besuch hast, ihn bitten es zu verschieben....damit es dich nicht stört, wenn er auf deinem Grundstück herum hantiert.
Du mußt ihn auf Dein Grundstück lassen. Das basiert auf dem sog. "Hammerschlagsrecht".