Wieso verbietet man nicht extreme Parteien?

5 Antworten

Die MLPD wurde nicht verboten, die AfD oder die NPD auch nicht. Letztere beide liefern aber wirklich Gründe für einen Verbot. Wobei diese für mich keine Pflicht ist. Hauptsache beide verpassen die Fünfprozenthürde.


Inkognito-Nutzer   30.05.2024, 23:48

Die NSDAP und KPD wurden beide verboten. Zudem unterscheidet die MLPD zur AfD, dass diese gesichert linksextrem ist, deutschlandweit

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JG1887  30.05.2024, 23:49
@Inkognito-Beitragsersteller

Die NSDAP ist eine Partei aus dem Deutschen Reich, in der heutigen Bundesrepublik hat sie nie existiert. Die KPD wurde wirklich verboten. Ist aber die einzige Partei, die verboten wurde.

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BelfastChild  31.05.2024, 00:53
@Inkognito-Beitragsersteller

Du meinst die SRP. Die NSDAP gab es nie in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem ist die MLPD eine unbedeutende Kleinpartei, während die AfD erfolgreich ist. Jedoch gilt sie "nur" als rechtsextremer Verdachtsfall.

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Zunächst einmal geht unsere Demokratie sehr weit, so dass Parteienverbote nur schwer zu erreichen sind und Kleinparteien wie die MLPD werden nicht verboten, können aber von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden (siehe Die Heimat).

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

Zudem ist radikal nicht gleich extremistisch:

Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.

Quelle: https://www.verfassungsschutz.bremen.de/oeffentlichkeitsarbeit/glossar-11578?begriff=E&lang=de#glossar_2127


Inkognito-Nutzer   30.05.2024, 23:46

Alles klar! Ich habe mich in meiner Frage geirrt, da ich extrem und radikal als synonyme verwendet habe. Ich habe mich nochmals schlau gemacht und hab gefunden, dass die MLPD linksextrem ist
Quelle: https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/33628/die-marxistisch-leninistische-partei-deutschlands-mlpd/#:~:text=Sie%2520ist%2520die%2520zweitgr%C3%B6%C3%9Fte%2520orthodox,andere%2520Gruppe%2520im%2520linksextremen%2520Spektrum.

Müsste man sie theoretisch nicht verbieten? Die MLPD scheint definitiv die politische Struktur in Deutschkand komplett zu ändern

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BelfastChild  30.05.2024, 23:49
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja, die MLPD ist linksextrem. Aber sie kann ihre verfassungswidrigen Pläne nicht umsetzen, da sie zu bedeutungslos ist. Aber:

Im Juni 2017 änderte der Bundestag das Parteien- und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie das Steuerrecht und schuf einen neuen Art. 21 Abs. 3 GG, sodass Parteien, welche vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft werden, von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können.[54] Dies würde auch bedeuten, dass Spenden an diese Parteien nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten und dass die steuerlichen Privilegien für die Parteien entfallen würden.[54][55] Hintergrund war ein Hinweis gewesen, welchen das Gericht in die Urteilsverkündung zum Verbotsverfahren eingebaut hatte, wonach der Gesetzgeber jederzeit ein Gesetz verabschieden könne, das einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei die Parteienfinanzierung entzieht.[54] In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es dazu: „Eine Modifizierung dieses Regelungskonzepts, etwa hinsichtlich der Schaffung von Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung im Fall der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG unterhalb der Schwelle des Parteiverbots, ist dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten.“[56] Im Juli 2019 stellten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Antrag, da die NPD weiterhin das Ziel verfolge, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.[57] Im Januar 2024 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Partei Die Heimat (vormals NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteifinanzierung nach § 18 Parteiengesetz ausgeschlossen ist.[58]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_(2013%E2%80%932017)#2017_und_Nachwirkung

Die MLPD hat laut dem letzten Verfassungsschutzbericht 2022 übrigens 2.800 Mitglieder/Anhänger.

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (S. 176)

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Die MLPD verfolgt zwar eindeutig verfassungswidrige Ziele, ist aber politisch so unbedeutend, daß man diese getrost als reine Meinungsäußerungen abtun kann.

Die Partei hat eher folkloristischen Charakter. Genausogut könnte man eine monarchistische Partei zur Wiedereinführung des Kaiserreichs gründen, da würde auch nicht gleich ein Verbotsverfahren angestrengt werden.

MLDP ist links - seit Urzeiten - kann denen selbst auch nichts abgewinnen. Aber ich hab nie gehört, dass sie mit handfesten Umsturzplänen bzw. Vorbereitungen dazu aufgefallen sind.


Weil die immer so um die 0,1% rumdümpelt. Verfassungsfeindlich aber in homöopathischen Dosen.